Am 8. März 2026 wählt die Stimmbevölkerung den Zürcher Gemeinderat, den Stadtrat und das Stadtpräsidium für die Amtsdauer 2026-2030. (STRB 3789/2024). Ein zweiter Wahlgang für den Stadtrat würde am 10. Mai 2026 stattfinden.
Als Mitglied des Gemeinderats ist jede Person wählbar, die in der Stadt Zürich politischen Wohnsitz hat, d. h. hier angemeldet und stimmberechtigt ist. Die 125 Mitglieder des Gemeinderats werden in neun Wahlkreisen gewählt. Jedem Wahlkreis steht die Anzahl Sitze zu, die seiner Wohnbevölkerung entspricht (STRB 1241/2025).
Alle Parteien und Gruppierungen, die in einem oder mehreren Wahlkreisen an der Sitzverteilung des Parlaments teilnehmen möchten, müssen ihre Kandidierenden mit dem offiziellen Wahlvorschlagsformular bei der Stadtkanzlei anmelden.
Die definitiven Wahlvorschläge werden als Listen bezeichnet. Listen von Parteien und Gruppierungen, die in der laufenden Amtsdauer 2022–2026 bereits im Gemeinderat vertreten sind, erhalten Listennummern in der Reihenfolge der bei der letzten Gemeinderatswahl erhaltenen Parteistimmen.
Parteien und Gruppierungen, die noch keine Listennummern haben, wird am 8. Januar 2026 durch Losentscheid eine Listennummer zugewiesen.
- Die Formulare müssen vollständig und bevorzugt elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und von allen beteiligten Personen handschriftlich unterzeichnet werden.
- Die Originale müssen in Papierform bis spätestens Montag, 29. Dezember 2025, 16.00 Uhr, bei Stadt Zürich, Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, Postfach, 8022 Zürich, eingetroffen sein.
- Eine persönliche Abgabe im Stadthaus ist nur nach vorgängiger Terminvereinbarung möglich.
Weitere Hinweise und gesetzliche Vorgaben zum Einreichen eines Wahlvorschlags finden Sie im Formular selbst. Formulare können auch in gedruckter Form bei der Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, angefordert werden.
Der Stadtrat ist die Exekutive der Stadt Zürich und besteht aus 9 Mitgliedern, wovon ein Mitglied Stadtpräsident*in ist.
Als Mitglied des Stadtrats ist jede Person wählbar, die in der Stadt Zürich politischen Wohnsitz hat, das heisst, hier angemeldet und stimmberechtigt ist. Wer kandidieren möchte, muss das offizielle Wahlvorschlagsformular verwenden. Eine Kandidatur für das Stadtpräsidium ist nur möglich, wenn man auch für den Stadtrat kandidiert.
Parteien und Gruppierungen werden gebeten, ihre Kandidat*innen koordiniert bei der Stadtkanzlei anzumelden.
- Die Formulare müssen vollständig und bevorzugt elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und von allen beteiligten Personen handschriftlich unterzeichnet werden.
- Die Originale müssen in Papierform bis spätestens Montag, 17. November 2025, 16.00 Uhr, bei Stadt Zürich, Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, Postfach, 8022 Zürich, eingetroffen sein.
- Eine persönliche Abgabe im Stadthaus ist nur nach vorgängiger Terminvereinbarung möglich.
Weitere Hinweise und gesetzliche Vorgaben zum Einreichen eines Wahlvorschlags finden Sie im Formular selbst. Formulare können auch in gedruckter Form bei der Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, angefordert werden.
Postfach
8022 Zürich