Der Stadtrat ist die Regierung der Stadt Zürich.
Er hat 9 Mitglieder.
Das Stadtpräsidium ist die Leitung des Stadtrats.
Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident ist eins der 9 Mitglieder des Stadtrats.
Der Stadtrat und das Stadtpräsidium werden alle 4 Jahre gewählt.
Sie bekommen einen leeren Wahl-Zettel und ein Beiblatt.
Beiblatt
Auf dem Beiblatt stehen Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten.
Die Kandidatinnen und Kandidaten sind die Personen, die Sie in den Stadtrat wählen können.
Oder für das Stadtpräsidium.
Sie können aber jede stimmberechtigte Person in Zürich wählen.
Das heisst:
Jede Person, die in Zürich abstimmen und wählen darf.
Die Person muss nicht auf dem Beiblatt stehen.
Der Wahl-Zettel hat 2 Teile: Teil A und Teil B
Teil A
Hier wählen Sie die Mitglieder des Stadtrats.
Sie können bis zu 9 Personen wählen.
Sie dürfen jede Person nur 1-mal aufschreiben.
Teil B
Hier wählen Sie 1 Person für das Stadtpräsidium.
Achtung
Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident ist Mitglied des Stadtrats.
Sie müssen diese Person deshalb auch im Teil A für den Stadtrat gewählt haben.
Sonst gilt Ihre Stimme im Teil B nicht.
- Füllen Sie den Wahl-Zettel von Hand aus.
- Sie können jede stimmberechtigte Person in Zürich wählen.
- Schreiben Sie Vornamen und Nachnamen der Personen auf.
Sie können auch die Partei, den Jahrgang oder den Beruf dazuschreiben.
Mehr Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie:
- auf dem Beiblatt
- oder über den QR-Code