Sie erhalten Ihre Stimm- und Wahlunterlagen im Normalfall in der 4. Woche vor dem Urnengang. Bei fehlenden oder beschädigten Unterlagen können Sie Ersatz beziehen. Sie können brieflich oder persönlich an der Urne in Ihrem Wahlkreis sowie im Stadthaus abstimmen oder sich vertreten lassen: Wie und wo abstimmen
Der Gemeinderat ist das Parlament der Stadt Zürich. Er hat 125 Mitglieder. Die Wahl findet alle 4 Jahre statt. Das Stadtgebiet ist in 9 Wahlkreise aufgeteilt. Jedem Wahlkreis steht die Anzahl Sitze zu, die seiner Wohnbevölkerung entspricht (STRB 1241/2025).
Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen müssen vor der Wahl in jedem Wahlkreis, in dem sie antreten wollen, eine Liste mit ihren Kandidierenden einreichen. Kandidieren können alle stimmberechtigten Personen, die in der Stadt Zürich wohnen.
Alle Kandidierenden Personen und Parteien im Überblick auf der Seite Erneuerungswahlen 2026.
Die Stimmberechtigten erhalten für die Wahl nur ihre wahlkreisspezifische Wahl-Zettel. Man kann den Wahl-Zettel unverändert lassen oder man streicht, kumuliert oder panaschiert Kandidierende. Der Wahl-Zettel darf nicht mehr Namen als Zeilen haben. Wiederholungs-Zeichen sind ungültig.
Sie können Personen streichen, die Sie nicht wählen möchten. Leere Zeilen zählen dann für die Partei oder Gruppierung, die oben auf dem Wahl-Zettel steht. Der Wahl-Zettel ist nur gültig, wenn mindestens 1 Kandidat*in darauf steht.
Sie können eine Person ein zweites Mal auf den Wahl-Zettel schreiben, wenn sie nicht schon doppelt aufgedruckt ist. Damit erhöhen Sie die Wahl-Chancen dieser Person. Dafür müssen Sie andere Kandidierende streichen oder leere Zeilen nutzen. Eine Person darf höchstens 2-mal auf dem Wahl-Zettel stehen.
Sie können auch Kandidierende von anderen Parteien oder Gruppierungen aus Ihrem Wahlkreis wählen. Schreiben Sie diese Namen auf den Wahl-Zettel. Dafür müssen Sie andere Kandidierende streichen oder leere Zeilen nutzen. Eine Person darf höchstens 2-mal auf dem Wahl-Zettel stehen. Die Partei-Stimmen gehen dann an die Parteien, von denen Sie Kandidierende übernehmen. So können Sie Ihre Partei-Stimmen aufteilen.
Sie können die Bezeichnung oben auf dem Wahl-Zettel ändern. Schreiben Sie eine andere Partei darauf. Die Partei-Stimmen gehen dann bei ausgefüllten Zeilen an die Partei der aufgeführten Kandidierenden. Leere Zeilen zählen für die Partei, die Sie oben auf den Wahl-Zettel geschrieben haben.
Man kann einen Wahl-Zettel vollständig selbst ausfüllen. Nehmen Sie dazu den leeren Wahl-Zettel und schreiben Sie oben die Nummer und den Namen Ihrer bevorzugten Partei. Wenn Sie keine Nummer oder keinen Namen schreiben, zählen leere Zeilen nicht für eine Partei. Diese Stimmen gehen dann verloren.
Danach schreiben Sie die Personen auf, die Sie wählen möchten. Alle Kandidierenden der Parteien finden Sie auf den vorgedruckten Wahl-Zetteln im Wahl-Zettel-Heft. Der Wahl-Zettel ist nur gültig, wenn mindestens 1 kandidierende Person steht. Auch auf dem leeren Wahl-Zettel kann man kumulieren und panaschieren.
Die Wahl des Gemeinderats ist eine Proporzwahl (Verhältniswahl). Der Anteil der Wählenden einer Partei entspricht dem Anteil der Sitze, die die Partei bei der Wahl erhält.
Die Sitze im Parlament werden in einem ersten Schritt auf die Parteien verteilt. In einem zweiten Schritt werden die Sitze dann auf die Kandidierenden verteilt.
Sitzverteilung nach Doppelproporz
Die Sitzverteilung in der Stadt Zürich nach einem doppelt-proportionalem Verfahren vorgenommen – auch bekannt als Doppelter Pukelsheim. Die Sitzverteilung erfolgt in zwei Schritten:
- In einem ersten Schritt werden alle 125 Sitze den Parteien anhand der Stimmenanteile über sämtliche 9 Wahlkreise hinweg zugeteilt (Oberzuteilung).
- In einem zweiten Schritt werden die den Parteien zugeteilten Sitze auf die einzelnen Wahlkreise verteilt (Unterzuteilung). Innerhalb einer Partei erhalten diejenigen Kandidierenden die Sitze, die am meisten Stimmen erhalten haben. Eine Partei nimmt nur an der Sitzverteilung teil, wenn sie in einem Wahlkreis mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten hat.
Der Stadtrat ist die Regierung der Stadt Zürich. Er hat 9 Mitglieder. Das Stadtpräsidium hat den Vorsitz im Stadtrat und leitet die Sitzungen. Beide Wahlen finden alle 4 Jahre statt.
A. Stadtrat: Auf dem Wahl-Zettel können Sie bis zu 9 Personen wählen. Jede Person darf nur einmal aufgeschrieben werden.
B. Stadtpräsidium: Für das Präsidium können nur Personen gewählt werden, die auch als Mitglied des Stadtrats aufgeführt werden.
Füllen Sie den Wahl-Zettel von Hand aus. Sie können jede stimmberechtigte Person in Zürich wählen. Schreiben Sie den Namen und Vornamen der Person auf. Sie können auch Partei, Jahrgang oder Beruf hinzufügen.
Mehr Informationen zu den Kandidierenden finden Sie auf dem Beiblatt rechts oder auf der Seite Erneuererungswahlen 2026.
Die Stadtratswahl ist eine Majorzwahl (Mehrheitswahl). Gewählt sind die 9 Kandidierenden, die die meisten Stimmen erhalten. Dabei muss im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht werden. Das absolute Mehr berechnet man, indem man das Total der abgegebenen Stimmen durch die doppelte Anzahl der zu vergebenden Sitze teilt. Falls damit nicht alle 9 Sitze besetzt werden können, kommt es zu einem zweiten Wahlgang. Die restlichen Sitze gehen dann an jene verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten (relatives Mehr).