- Zuhanden der Gemeinde:
- Für die Kultursparten Tanz und Theater wird zur Umsetzung der Konzeptförderung für eine vielfältige und flexible Tanz- und Theaterlandschaft ab 1. August 2022 bzw. auf den Zeitpunkt der Einführung ein Rahmenkredit von jährlich 6,5 Millionen Franken für die Vergabe mehrjähriger Konzeptförderbeiträge an Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen, auf Gesuch hin, einzeln oder gemeinsam bewilligt.
- Der Gemeinderat teilt den Rahmenkredit von jährlich 6,5 Millionen Franken jeweils für eine Konzeptförderperiode von sechs Jahren in zwei Teile auf: einen für die sechsjährige Konzeptförderung von Institutionen und einen für die zwei- und vierjährige Konzeptförderung von Gruppen und Einzelpersonen. Für die erste Förderperiode von sechs Jahren beträgt die Aufteilung 60 % für sechsjährige Konzeptförderung und 40 % für zwei- und vierjährige Konzeptförderung.
- Jeweils vor Ablauf einer Konzeptförderperiode von sechs Jahren, erstmals per Sommer 2026, erstattet der Stadtrat dem Gemeinderat Bericht. Der Bericht umfasst insbesondere den Prozess der Vergabe, die gesprochenen Konzeptförderbeiträge, die Wirkung der Konzeptförderbeiträge auf die Tanz- und Theaterlandschaft sowie die Learnings und Ziele für die nächste Konzeptförderperiode. Mit der Berichterstattung ist der Antrag auf Aufteilung des Rahmenkredits verbunden.
- Der Gemeinderat teilt den Rahmenkredit von jährlich 6,5 Millionen Franken jeweils für eine Konzeptförderperiode von sechs Jahren in zwei Teile auf: einen für die sechsjährige Konzeptförderung von Institutionen und einen für die zwei- und vierjährige Konzeptförderung von Gruppen und Einzelpersonen. Für die erste Förderperiode von sechs Jahren beträgt die Aufteilung 60 % für sechsjährige Konzeptförderung und 40 % für zwei- und vierjährige Konzeptförderung.
- Der Rahmenkredit wird jährlich der Teuerung angepasst. Massgebend ist der Zürcher Index der Konsumentenpreise (als Basis gilt der Wert von Dezember 2021). Eine negative Jahresteuerung führt nicht zu einer Beitragsreduktion, wird aber in den Folgejahren mit positiven Indexwerten verrechnet.
- Über die einzelnen Konzeptförderbeiträge für eine Dauer von sechs Jahren entscheidet der Gemeinderat, über die Konzeptförderbeiträge für eine Dauer von zwei bis vier Jahren der Stadtrat.
- Der Gemeinderat erlässt vor Einführung der Konzeptförderung eine Verordnung über die Eckpunkte der Konzeptförderung.
- Für die Institutionen, deren Gesuche bei Einführung der Konzeptförderung nicht berücksichtigt werden, und die bis dahin eine befristete Subvention der Stadt Zürich erhalten haben, wird ein einmaliger Kredit von Fr. 600 000.– bewilligt zur Abfederung ihrer Situation. Dieser Kredit gilt für die ersten beiden Jahre ab Einführung der Konzeptförderung.
- Zur Förderung von Zürcher Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstlern in den Kultursparten Tanz und Theater werden für die Ko-Produktionsinstitutionen Gessnerallee Zürich, Tanzhaus Zürich und Rote Fabrik (Fabriktheater) ab 1. August 2022 bzw. auf den Zeitpunkt der Einführung der Konzeptförderung folgende Beitragserhöhungen bewilligt:
- Der jährliche Betriebsbeitrag an den Verein Theaterhaus Gessnerallee in der Höhe von Fr. 2 136 700.– (Stand Budget 2019) wird um Fr. 690 000.– auf Fr. 2 826 700.– erhöht. Neben dem Betriebsbeitrag werden die anfallenden Mietkosten in Höhe von Fr. 1 461 900.– (Stand Budget 2019) weiterhin übernommen. Insgesamt wird damit dem Verein Theaterhaus Gessnerallee auf den Zeitpunkt der Einführung der Konzeptförderung ein Gesamtbeitrag von jährlich Fr. 4 288 600.– bewilligt. Der erhöhte Betriebsbeitrag wird weiterhin der Teuerung angepasst.
- Der jährliche Betriebsbeitrag für die Rote Fabrik in der Höhe von Fr. 3 216 100.– wird um Fr. 430 000.– zweckgebunden zugunsten des Fabriktheaters auf Fr. 3 646 100.– erhöht. Neben dem Betriebsbeitrag werden die anfallenden Mietkosten in Höhe von Fr. 2 237 400.– (Stand Budget 2019) weiterhin übernommen. Insgesamt wird damit für die Rote Fabrik auf den Zeitpunkt der Einführung der Konzeptförderung ein Gesamtbeitrag von jährlich Fr. 5 883 500.– bewilligt. Der erhöhte Betriebsbeitrag wird weiterhin der Teuerung angepasst.
- Der jährliche Betriebsbeitrag an den Verein Tanzhaus Zürich in Höhe von Fr. 877 200.– (Stand Budget 2019) wird um Fr. 430 000.– auf Fr. 1 307 200.– erhöht. Neben dem Betriebsbeitrag werden die anfallenden Mietkosten in Höhe von Fr. 799 400.– (Stand Budget 2019) weiterhin übernommen. Insgesamt wird damit dem Verein Tanzhaus Zürich auf den Zeitpunkt der Einführung der Konzeptförderung ein Gesamtbeitrag von jährlich Fr. 2 106 600.– bewilligt. Der erhöhte Betriebsbeitrag wird weiterhin der Teuerung angepasst werden.
- Der jährliche Betriebsbeitrag an den Verein Theaterhaus Gessnerallee in der Höhe von Fr. 2 136 700.– (Stand Budget 2019) wird um Fr. 690 000.– auf Fr. 2 826 700.– erhöht. Neben dem Betriebsbeitrag werden die anfallenden Mietkosten in Höhe von Fr. 1 461 900.– (Stand Budget 2019) weiterhin übernommen. Insgesamt wird damit dem Verein Theaterhaus Gessnerallee auf den Zeitpunkt der Einführung der Konzeptförderung ein Gesamtbeitrag von jährlich Fr. 4 288 600.– bewilligt. Der erhöhte Betriebsbeitrag wird weiterhin der Teuerung angepasst.
- Die Einführung des neuen Vergabesystems wird auf zwei Vergabeperioden begrenzt. Vor einer eventuellen dritten Vergabeperiode soll es basierend auf einer Evaluation durch die beteiligten Akteure (Publikum, Kulturschaffende, Gemeinderat und Verwaltung) und nach allfälligen Anpassungen erneut zur Volksabstimmung gebracht werden.
- Zur Beschlussfassung in eigener Kompetenz
Unter Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinde zu Ziffer A:
- Der vom Gemeinderat am 7. Dezember 2011 beschlossene Rahmenkredit für die mehrjährige Förderung von Spitzengruppen im Bereich Tanz (GR Nr. 2011/245) wird per 1. August 2022 bzw. auf den Zeitpunkt der Einführung der Konzeptförderung aufgehoben.
- Der vom Gemeinderat am 31. Oktober 2012 beschlossene Rahmenkredit für die mehrjährige Förderung von Freien Theatergruppen (GR Nr. 2012/266) wird per 1. August 2022 bzw. auf den Zeitpunkt der Einführung der Konzeptförderung aufgehoben.
C. Zur Beschlussfassung in eigener Kompetenz unter Ausschluss des Referendums:
- Der Gemeinderat nimmt ablehnend zur Kenntnis, dass der Stadtrat beabsichtigt, dem Gemeinderat eine Vorlage zur Kürzung der Subventionen der Schauspielhaus Zürich AG und der Theater am Neumarkt AG um 2 Prozent (ohne Mietbeiträge) auf den Zeitpunkt der Einführung der Konzeptförderung mittels Anpassung der Subventionsverträge zu unterbreiten und eine entsprechende Kürzung des Budgets für das Theater am Hechtplatz zu beantragen.
- Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Stadtrat dem Gemeinderat auf den Zeitpunkt der Einführung der Konzeptförderung eine Erhöhung des Budgets für das Zürcher Theater Spektakel beantragen wird.
Dispositivpunkt A untersteht gemäss Art. 10 GO dem obligatorischen Referendum. Der Termin für die Volksabstimmung wird durch den Stadtrat festgesetzt und im Amtsblatt publiziert.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Zürich, Löwenstrasse 17, 8001 Zürich
- innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG i.V.m. § 21a VRG) und
- innert 30 Tagen schriftlich Rekurs (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 VRG) erhoben werden.
| Rubrik | 2 Dem Referendum unterstehende Beschlüsse des Gemeinderats |
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