- Der Stadtrat hat am 2. Dezember 2020 mit Beschluss Nr. 1128/2020 die Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich (VO KB, AS 410.130) geändert und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. Mit gleichem Beschluss hat der Stadtrat die Anhänge 1 und 3 zur Verordnung geändert, unter dem Vorbehalt, dass der Gemeinderat die Teilrevision der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich genehmigt, und das Datum des Inkrafttretens der vorstehend aufgeführten Änderungen festgelegt.
- Mit Beschluss Nr. 4079 vom 16. Juni 2021 (GR Nr. 2020/540) hat der Gemeinderat die Teilrevision der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich genehmigt.
- Die in Ziffer 1 aufgeführten Änderungen der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich (VO KB, AS 410.130) sowie der dazugehörigen Anhänge 1 und 3 treten am 1. August 2022 in Kraft.
- Der Beschluss (STRB Nr. 1128/2020) befindet sich im Anhang zu dieser Mitteilung.
- Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Rubrik | 4 Erlasse des Stadtrats und anderer Behörden |
---|---|
Kontakt |
|
Rechtsverbindliche Version |
|
Anhang |
|