Die Stadtpräsidentin hat ein Reglement über dezentrale Lohnnebenleistungen des Präsidialdepartements erlassen. Das Reglement tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Das Reglement ist im Anhang dieser Mitteilung.
Gegen diesen Erlass kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, innert 30 Tagen beim Stadtrat, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten (§ 170 Abs. 1 i. V. m. § 171 Abs. 1 GG und Art. 70 GO).
Rubrik | 4 Erlasse des Stadtrats und anderer Behörden |
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