Wegen eines Hochbaus ergeht für die nachgenannte Strasse ab etwa 1. Oktober 2025 bis Ende Dezember 2027 folgende Verkehrsvorschrift:
Martastrasse
Fahrverbot
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, zwischen der Badenerstrasse und der Zentralstrasse, mit dem Zusatz: «Zubringerdienst gestattet».
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschrift können im Anhang eingesehen werden.
| Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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