Wegen Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten ergehen für die nachgenannten Strassen etappenweise ab etwa 18. August 2025 bis Ende November 2025 folgende Verkehrsvorschriften:
Kalkbreitestrasse
Einbahnverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten, ausgenommen VBZ-Busse:
von dem Urselweg nach der Seebahnstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Elisabethenstrasse
Fahranordnung
Das Abbiegen nach links ist verboten, ausgenommen Zubringerdienst:
von der Elisabethenstrasse stadtauswärts in die Kalkbreitestrasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Halteverbot
Jedes freiwillige Halten ist verboten:
beidseits der Fahrbahn
entlang der Liegenschaften Elisabethenstrasse Nrn. 12 und 14,
entlang der Liegenschaften Elisabethenstrasse Nrn. 20 bis 24, gemäss örtlicher Signalisation.
Gegenverkehr
Der Verkehr mit Fahrzeugen ist in beide Richtungen erlaubt:
zwischen der Kalkbreitestrasse und der Ankerstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Es werden aufgehoben:
Elisabethenstrasse
Die Einrichtung der Umleitung erfordert die temporäre Demarkierung folgender Parkflächen der Blauen Zone:
am nordwestlichen Fahrbahnrand
entlang der Liegenschaften Elisabethenstrasse Nrn. 12 und 14: -3 Parkplätze,
entlang der Liegenschaften Elisabethenstrasse Nrn. 20 bis 24: -7 Parkplätze.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Die Verfügung und ein Übersichtsplan zum geplanten Vollzug der Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
| Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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