Es wird folgendes Projekt gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:
Die Lärmgrenzwerte werden in der Seestrasse (General-Wille-Strasse bis Albisstrasse) überschritten. Mit STRB Nr. 660/2013 (Strassenprojekt zur Lärmsanierung im Kreis 2) wurden die entsprechenden Sanierungserleichterungen gemäss Art. 14 der Lärmschutzverordnung gewährt. Das städtische Gesamtkonzept Strassenlärmsanierung 3. Etappe (STRB Nr. 1217/2021) sieht neu für diesen Strassenabschnitt die Einführung von Tempo 30 nachts vor (vgl. die mit separater Verfügung durch die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements angeordneten Verkehrsvorschriften). Soweit trotz Tempo 30 nachts die Lärmgrenzwerte auch künftig dauerhaft überschritten bleiben, wird die Anpassung der genehmigten Sanierungserleichterungen beantragt. Der aufgelegte akustische Bericht zeigt auf, welche Gebäude von Grenzwertüberschreitungen betroffen bleiben und welche neu unter die Grenzwerte entlastet werden können.
Den akustischen Bericht mit den beantragten Sanierungserleichterungen finden Sie unter www.stadt-zuerich.ch/planauflagen (Link aktiv ab 12. September 2025). Zudem können die Unterlagen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Beatenplatz 2, HIB (Haus der Industriellen Betriebe), 8001 Zürich, im 3. Stock jeweils von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr digital eingesehen werden (grosser Bildschirm beim Empfang, Büro HIB 313). Nach vorgängiger Terminvereinbarung (taz-rechtsdienst@zuerich.ch/Tel. 044 412 27 86) können die Projektunterlagen auch in Papierform eingesehen werden. Das Haus der Industriellen Betriebe bleibt am Montag, 15. September 2025 (Knabenschiessen), geschlossen.
Anmerkung: Die neuen Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit dem Strassenprojekt werden zeitgleich mit separater Verfügung durch die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements angeordnet (vgl. Publikation im elektronischen Amtsblatt [stadt-zuerich.ch/amtsblatt] am 10.September 2025 sowie im Tagblatt der Stadt Zürich vom 10. September 2025, Verkehrsvorschriften [Kreis 2]). Weitere Unterlagen zu den neuen Verkehrsvorschriften liegen mit den Projektunterlagen wie oben aufgeführt zur Einsichtnahme auf.
Die Planauflage dauert von Freitag, 12. September bis und mit Montag, 13. Oktober 2025.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat (Wer Einsprache erhebt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund des geplanten Strassenbauprojekts ein persönlicher Nachteil erwächst). Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).
Rubrik | 11 Strassenbauprojekte |
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