Für nachstehende Verkehrswege ergehen folgende Verkehrsvorschriften:
Bahnhofbrücke
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf der nachstehenden Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
auf der Bahnhofbrücke, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Bahnhofplatz
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf der nachstehenden Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
auf dem Bahnhofplatz, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Bahnhofquai
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf der nachstehenden Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
auf dem Bahnhofquai, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Central
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf der nachstehenden Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
auf dem Central, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Gessnerallee
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf dem nachstehenden Strassenabschnitt wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
auf der Gessnerallee, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Gessnerbrücke
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf der nachstehenden Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
auf der Gessnerbrücke, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Im Stadtgraben
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf der nachstehenden Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
auf der Strasse «Im Stadtgraben», gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Kasernenstrasse
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf dem nachstehenden Strassenabschnitt wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
zwischen der Liegenschaft Nr. 77a und der Gessnerbrücke, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Museumstrasse
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf der nachstehenden Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
auf der Museumstrasse, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Neumühlequai
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf dem nachstehenden Strassenabschnitt wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
zwischen der Walchebrücke und dem Central, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Schützengasse
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf dem nachstehenden Strassenabschnitt wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
zwischen der Gessnerallee und Löwenstrasse, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Schweizergasse
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf dem nachstehenden Strassenabschnitt wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
zwischen der Gessnerallee und Löwenstrasse, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Sihlquai
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf dem nachstehenden Strassenabschnitt wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
zwischen der Limmatstrasse und der Zollbrücke, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Stampfenbachplatz
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf der nachstehenden Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
auf dem Stampfenbachplatz, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Stampfenbachstrasse
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf den nachstehenden Strassenabschnitten wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
zwischen der Liegenschaft Nr. 55 (inkl.) und dem Stampfenbachplatz,
zwischen der Strasse «Im Stadtgraben» und dem Central, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Seilergraben
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf dem nachstehenden Strassenabschnitt wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
zwischen der Liegenschaft Nr. 69 und dem Central, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Usteribrücke
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf der nachstehenden Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
auf der Usteribrücke, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Walchebrücke
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf der nachstehenden Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
auf der Walchebrücke, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Walcheplatz
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf der nachstehenden Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
auf dem Walcheplatz, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Walchestrasse
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf dem nachstehenden Strassenabschnitt wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
zwischen dem Walcheplatz (inkl.) und dem Stampfenbachplatz (inkl.), gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Weinbergstrasse
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf dem nachstehenden Strassenabschnitt wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
zwischen der Liegenschaft Nr. 5 und dem Central, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Zollbrücke
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf der nachstehenden Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt:
auf der Zollbrücke, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
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