Für die Ausbau- und Aufwertungsmassnahmen sowie die Priorisierung des öffentlichen
Verkehrs im Strassenbauprojekt Rosengarten-/Bucheggstrasse werden neue einmalige
Ausgaben von Fr. 3 535 000.– bewilligt, davon Fr. 195 000.– nach PVG (Preisbasis:
1. Oktober 2024, Schweizerischer Baupreisindex, Tiefbau, Grossregion Zürich).
Diese Vorlage untersteht gemäss § 157 Abs. 3 lit. a GPR in Verbindung mit Art. 36 und 38 GO dem fakultativen Referendum. Ablauf der Referendumsfrist: 26. Januar 2026
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Zürich, Löwenstrasse 17, 8001 Zürich, innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG i.V.m. § 21a VRG) erhoben werden.
| Rubrik | 2 Dem Referendum unterstehende Beschlüsse des Gemeinderats |
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