Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus der Stadt Zürich hat eine über 100-jährige Tradition. Die Stadt und ihre Stiftungen erstellen Wohnungen, die für breite Bevölkerungsschichten bezahlbar sind. Die Stadt ermöglicht mit der Abgabe von günstigem Land eine grosse Zahl gemeinnütziger Wohnungen. Zudem unterstützt sie die gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften mit günstigen oder zinslosen Darlehen und Kapitalbeteiligungen, sodass sie ihre Wohnungen mit wenig Eigenkapital erstellen konnten.
Heute gehört mehr als ein Viertel aller Wohnungen in der Stadt gemeinnützigen Bauträgerschaften. Sie alle verpflichten sich, ihre Wohnungen zu Selbstkosten zu vermieten und sie dauerhaft Marktpreissteigerungen zu entziehen.
Mit der Annahme des wohnpolitischen Grundsatzartikels in der Zürcher Gemeindeordnung sprachen sich die Zürcher*innen 2011 klar für eine starke Rolle der Stadt in der Wohnpolitik aus. Um die soziale Durchmischung in allen Quartieren zu sichern, soll bis ins Jahr 2050 der Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt einen Drittel der Mietwohnungen betragen. Mit dem Programm Wohnen weisen Stadtrat und städtische Verwaltung den Weg dahin.
Das Programm Wohnen 2026 gliedert sich in vier Handlungsfelder:
A. Wohnraumangebot
Die Stadt sichert, erneuert und erweitert Wohnraum selbständig oder in Abstimmung mit weiteren Akteur*innen. Im Zentrum stehen Erhalt und Ausbau eines ausreichenden, vielfältigen Wohnraumangebots für alle Zielgruppen und in allen Segmenten des Mietwohnungsmarkts – privat und städtisch, gemeinnützig und nicht gemeinnützig.
B. Wohnraumzugang
Ziel dieses Handlungsfeldes ist es, den Zugang zu Wohnraum in allen Marktsegmenten zu erleichtern und die bedarfsgerechte Verteilung von Wohnraum innerhalb der Segmente zu fördern. Im Fokus steht, die Gewährleistung der Chancengerechtigkeit beim Zugang zu gemeinnützigem und bezahlbarem Wohnraum.
C. Rahmenbedingungen
Durch die gezielte Einflussnahme auf den Handlungsrahmens sowie der Handlungsbedingungen wird die strategische Handlungsfähigkeit der Stadt in der Wohnpolitik gestärkt. Dafür werden planungsrechtliche, finanzielle und weitere wohnpolitische Massnahmen entwickelt, angepasst und auf allen politischen Ebenen verankert.
D. Wirkungsmessung und Steuerung
Die kontinuierlichen Wirkungsmessung bildet die Grundlage, die Umsetzung des Programms Wohnen laufend zu beurteilen und das Programm Wohnen stetig an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Das Handlungsfeld legt die Grundlagen für die strategische Steuerung der Wohnpolitik.
Für jedes dieser vier Handlungsfelder hat der Stadtrat Wirkungsziele, konkrete Massnahmen sowie messbare Leistungsziele definiert.
Die zentralen Ansatzpunkte der städtischen Wohnpolitik beinhalten die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Allgemeinen sowie planerische Massnahmen und ein Monitoring der baulichen Entwicklung punkto Sozialverträglichkeit. Der Ausbau des Angebots an Mietwohnungen der Stadt und der städtischen Wohnstiftungen ist ebenfalls von zentraler Bedeutung.
Der Stadtrat legt alle 4 Jahre dem Parlament einen Bericht über die Erreichung der in der Gemeindeordnung verankerten wohnpolitischen Ziele vor.
Die Wohnpolitik ist zusammen mit dem Verkehr Sorge Nummer eins der städtischen Wohnbevölkerung. Die Stadt verfasst deshalb regelmässig Grundlagenberichte zu verschiedenen wohnpolitischen Aspekten oder gibt externe Studien in Auftrag:
Philippe Koch
Delegierter Wohnen des Stadtrats
Telefon +41 44 412 13 66