Mitarbeitende bei ewz treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Entscheide. Wenn Sie mit einem solchen Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie ein Gesuch um Erlass einer Verfügung einreichen. Der Fall wird in einem klar geregelten Verfahren geprüft.
Damit Ihr Begehren behandelt werden kann, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Sie formulieren einen Antrag und begründen Ihr Anliegen.
- Sie reichen das Begehren online oder per Post ein.
Bereiten Sie folgende Dokumente für Ihr Gesuch vor:
- Antrag und Begründung: Was beantragen Sie? Warum soll der Entscheid geändert werden? Wie betrifft er Sie oder andere?
- Angefochtener Entscheid: Zum Beispiel eine Gebührenrechnung oder ein Brief des ewz, welcher Ihr Anliegen ablehnt. Legen Sie diese bei oder geben Sie im Antrag klar an, worum es geht.
- Weitere Unterlagen (optional): Belege, die Ihre Sichtweise stützen - zum Beispiel Fotos, Pläne oder Schreiben.
- Vollmacht (optional): Nur erforderlich, wenn Sie das Begehren im Namen einer anderen Person einreichen. Eine Vorlage können Sie hier herunterladen.
Möglichst rasch nach Erhalt des Entscheides, mit welchem Sie nicht einverstanden sind.
Es fallen keine Gebühren an.
Ein Gesuch kann online oder schriftlich per Post eingereicht werden.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Für die Einreichung per Post gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Benötigte Unterlagen ausdrucken.
- Antrag und Begründung persönlich unterschreiben.
- Alles vollständig an folgende Adresse senden:
Elektrizitätswerk der Stadt Zürich
Direktor
Tramstrasse 35
8050 Zürich
Die Direktion prüft die eingereichten Unterlagen und Ihren Antrag.
Der Direktor entscheidet über Ihr Begehren und informiert Sie schriftlich. Dieser Entscheid ist nicht endgültig. Sie können beim Stadtrat ein Gesuch um Neubeurteilung einreichen.
Das Recht auf Erlass einer Verfügung basiert auf städtischen und kantonalen rechtlichen Grundlagen aus dem entsprechenden Fachbereich, z.B.
Reglement über den Betrieb des Verteilnetzes und die Energielieferung des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz); [AS 732.210]
Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele (VGL); [AS 732.360]
Reglement über Gebühren für Gebäudeanschluss FTTH; [AS 732.220]