Mitarbeitende des Departements der Industriellen Betriebe treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeit Entscheide (bspw. betreffend den Erlass von Gebühren). Wenn Sie von einem solchen Entscheid unmittel betroffen und nicht einverstanden sind, können Sie ein Gesuch um Erlass einer Verfügung einreichen. Der Fall wird dann in einem formellen Verfahren überprüft.
Damit Ihr Begehren behandelt werden kann, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Sie formulieren einen Antrag und begründen Ihr Anliegen.
- Sie reichen das Begehren online oder per Post ein.
Bitte bereiten Sie für Ihr Gesuch folgende Dokumente vor:
- Antrag und Begründung: Was beantragen Sie? Warum soll der Entscheid geändert werden? Wie betrifft er Sie oder andere?
- Betroffener Entscheid: Zum Beispiel ein Brief oder E-Mail, mit dem Ihr Anliegen abgelehnt wird. Legen Sie diese bei oder geben Sie im Antrag klar an, worum es geht.
- Weitere Unterlagen (optional): Belege, die Ihre Sichtweise stützen - zum Beispiel Fotos, Pläne oder Schreiben.
- Vollmacht (optional): Nur erforderlich, wenn Sie das Begehren im Namen einer anderen Person einreichen. Eine Vorlage können Sie hier herunterladen.
Möglichst rasch nach Erhalt des Entscheides, mit welchem Sie nicht einverstanden sind.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Online-Einreichung funktioniert mit AGOV, dem offiziellen Login für Behörden-Dienstleistungen in der Schweiz. Nach dem Login werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. Das Einreichen dauert etwa 10 Minuten, wenn Sie die benötigten Unterlagen zur Hand haben.
AGOV ist das offizielle Login für Behördengänge in der Schweiz. Es wird vom Bund bereitgestellt und funktioniert ähnlich wie ein Login bei einer Bank oder Versicherung – einfach, sicher und persönlich.
Mit AGOV können Sie sich bei vielen Behördenportalen anmelden – auch bei der Stadt Zürich.
- Jede Privatperson kann ein AGOV-Konto kostenlos einrichten.
Für dieses Verfahren brauchen Sie ein AGOV-Login.
Falls Ihre Identität noch nicht bestätigt ist, werden Sie automatisch durch die nötigen Schritte geführt. Die Identifikation dauert entweder etwa eine Stunde (per Videoidentifikation) oder 4–5 Arbeitstage (per persönliche Identifikation an Ihrer Adresse durch die Schweizerische Post).
Für die Einreichung per Post gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Benötigte Unterlagen ausdrucken.
- Antrag und Begründung persönlich unterschreiben.
- Alles vollständig an folgende Adresse senden:
Departement der Industriellen Betriebe
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Das DIB prüft die eingereichten Unterlagen und Ihren Antrag unter Einbezug der betroffenen Stellen.
Der Vorsteher des DIB entscheidet über Ihr Begehren und fällt einen Entscheid in Form einer Verfügung. Dieser Entscheid ist nicht endgültig. Sie können beim Stadtrat ein Gesuch um Neubeurteilung einreichen.
Das Recht auf Erlass einer Verfügung basiert auf den rechtlichen Grundlagen aus dem entsprechenden Fachbereich.