Das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
- Festsetzung und Auszahlung der Zusatzleistungen zur AHV/IV
 - Beratung von AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentnern
 - Auszahlung des öffentlichen Pflegebeitrags an stationäre Leistungserbringende
 - Festsetzung und Auszahlung von Überbrückungsleistungen
 - Auszahlung von Energiekostenzulagen
 - Auszahlung des kommunalen Solidaritätsbeitrages
 - Auszahlung von Beiträgen an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege
 - Auszahlung von Betreuungs- und Hilfsmittelzuschüssen
 
- Es sind keine Behindertentoiletten verfügbar.