Seit der Einführung des neuen Namensrechts im Jahr 2013 sind die Eheleute bei der Namenswahl gleichgestellt. Frauen und Männer können heute wählen, ob sie bei der Heirat ihre eigenen Namen behalten. Die Wahl einer der beiden Nachnamen als Familiennamen ist freiwillig. Doppelnamen existieren nicht mehr. Paare, bei denen mindestens eine Person aus dem Ausland stammt, können ihren Nachnamen seit jeher auch auf der Grundlage des Namensrechts des jeweiligen Herkunftslandes wählen. Dies wird in der Grafik mit der Kategorie «Andere Namenswahl» berücksichtigt.
Ausgewertet werden Paare, bei denen sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau vor der Heirat in Zürich gelebt hat.
2024 haben knapp die Hälfte der Paare behalten ihren Namen und etwa 46,1 % der Frauen nehmen den Namen des Mannes an. Gegenüber 2014 ist dieser Anteil um 11,1 Prozent gesunken. Gleichzeitig ist der Anteil der Paare, bei denen der Mann den Nachnamen der Frau annimmt, von 1,1 auf 4,7 Prozent gestiegen.
Dieser weiterhin grosse Geschlechterunterschied in der Namenswahl ist unter anderem auf tradierte Rollenbilder zurückzuführen: Nach wie vor ist das Bild des Ehemannes als Familienoberhaupt gesellschaftlich stark verankert, weshalb der Name in der männlichen Linie weitergeführt wird. Männer, die den Namen der Partnerin annehmen, sind die grosse Ausnahme.