Stadtzürcher Mütter sind heute mehrheitlich erwerbstätig, allerdings nur selten in Vollzeit Pensen. Frauen mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren sind zudem häufiger gar nicht und seltener Vollzeit erwerbstätig als Mütter mit älteren Kindern. Ein Vergleich mit der Erwerbssituation der Väter zeigt deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede. Zwar hat der Anteil der teilzeiterwerbstätigen Männer mit Kindern in den letzten Jahren leicht zugenommen, dennoch arbeitet weiterhin die Mehrheit der Väter, unabhängig vom Alter der Kinder, in Vollzeit Pensen.
Hinweis: Der Indikator «Erwerbssituation von Müttern und Vätern mit Partnerin/Partner» ist 2017 vom Bundesamt für Statistik mit neuer Methodik berechnet worden. Um mit den gesamtschweizerischen Daten vergleichbar zu sein, wird die neue Methodik von Statistik Stadt Zürich übernommen. Zu den wichtigsten Änderungen zählt die neue Kategorisierung des Alters des jüngsten Kindes. Neu wurde dieses eingeteilt in die Kategorien «0–3 Jahre», «4–12 Jahre» sowie «13–24 Jahre».
In über der Hälfte der heterosexuellen Paarhaushalten in der Stadt Zürich ist der Mann Vollzeit erwerbstätig, wobei der Anteil jener Haushalte, in denen die Partnerin gar nicht erwerbstätig ist, leicht abgenommen hat. Zugenommen hat der Anteil der Paarhaushalte, in denen beide teilzeiterwerbstätig sind. Die Erwerbsmodelle in Paarhaushalten unterscheiden sich zudem je nach Alter des jüngsten Kindes: Ist dieses zwischen 4 und 12 Jahren alt, arbeitet die Partnerin häufiger Teilzeit und ist seltener gar nicht erwerbstätig als bei Paarhaushalten mit dem jüngsten Kind im Alter von 0–3 Jahren.
Aufgrund der zu kleinen Fallzahlen in der SAKE-Stichprobe der Stadt Zürich können keine Aussagen zur Erwerbssituation von alleinerziehenden Müttern und Vätern gemacht werden.
Hinweis: Die Kennzahl «Erwerbsmodelle in Paarhaushalten» ist 2017 vom Bundesamt für Statistik mit neuer Methodik berechnet worden. Um mit den gesamtschweizerischen Daten vergleichbar zu sein, hat Statistik Stadt Zürich die neue Methodik übernommen. Zu den wichtigsten Änderungen zählt die neue Kategorisierung des Alters des jüngsten Kindes. Neu wird dieses eingeteilt in die Kategorien «0–3 Jahre», «4–12 Jahre» sowie «13–24 Jahre».
Zudem werden nur Elternteile berücksichtigt, die zwischen 25 und 54 Jahre alt sind. Für das Jahr 2015 wurde keine Gewichtungsvariable berechnet, weshalb für dieses Jahr keine Auswertung gemacht werden konnte.