Gewerbeparkkarten werden an Handwerksbetriebe für Ihre Werkstatt-, Liefer- oder Servicewagen (leichte Motorwagen bis 3,5 t) ereilt. Die Gewerbeparkkarte berechtigt zum unbeschränkten Parkieren in allen Blauen Zonen der Stadt Zürich. Es können bis zu 6 Kontrollschildnummer auf der Bewilligung vermerkt werden.
Spezialbewilligungen sind Parkkarten für das Gesundheitswesen (z.B. für Ärzt*innen und Spitexpersonal), für Handelsreisende oder Marktfahrende. Sie berechtigen zum zeitlich beschränkten Parkieren in der Blauen Zone sowie auf Parkuhrenfelder. Teilweise ist auch das Parkieren im signalisierten oder markierten Parkverbot erlaubt. Ab dem 1.1.2026 werden zusätzlich für Taxis die Standplatzbewilligung erteilt. Die Anzahl Kontrollschildnummern, die auf den Bewilligungen vermerkt werden können, ist unterschiedlich (1 bis max. 6).
Zufahrtsbewilligungen werden für Anwohnende, Geschäftsbetriebe sowie für Inhabende von privaten Parkplatzen in den mit Fahrverboten signalisierten Zonen und Strassen erteilt. Die Zufahrtsbewilligung berechtigt nur zur Zufahrt in die entsprechende Zone bzw. Strasse. Es können bis zu 6 Kontrollschildnummer auf der Bewilligung vermerkt werden.
Anwohnerparkkarten berechtigen, leichte Motorwagen (bis 3,5 t) unbeschränkt in der Blauen Zone des jeweiligen Postleitzahlkreises abzustellen. Sie können sowohl von Firmen (juristischen Personen) als auch von Privatpersonen (natürlichen Personen) bezogen werden. Pro Bewilligung kann jeweils ein Fahrzeug gemeldet werden.
Die Kategorie «Unbekannt» bei der Auswertung der Anwohnerparkkarten nach Geschlecht ist teilweise darauf zurückzuführen, dass auch juristische Personen (z. B. Firmen) Anwohnerparkkarten beziehen können.