Personenwagen sind Fahrzeuge mit höchstens 9 Sitzplätzen inklusive Sitzplatz für die Person, die fährt.
Differenz der Anzahl Personenwagen zum Vorjahr.
Dezember 2025: Ab Dezember 2025 wird anhand der Adresse der Lenker*innen geprüft, ob ein Fahrzeug zur Stadt Zürich gehört. Davor wurde dies anhand der Halter*innen-Adresse gemacht. Dies macht v.a. bei Fahrzeugen im Besitz juristischer Personen einen Unterschied. Diese Zuteilung wurde auch rückwirkend angepasst, daher kann die Anzahl Fahrzeuge von früheren Publikationen abweichen.