Im innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleich ist die Stadt Zürich seit der Revision des Finanzausgleichsgesetzes 2012 (FAG) zweifach involviert.
- Die Stadt Zürich zahlt aufgrund ihrer überdurchschnittlichen relativen Steuerkraft in den Ressourcenausgleich ein (Ressourcenabschöpfung).
- Die Stadt Zürich erhält aufgrund ihrer besonderen Lasten und Leistungen einen Zentrumslastenausgleich (ZLA).
Die beiden Beträge werden verrechnet. Die Stadt Zürich erhält den Nettobeitrag vom Kanton Zürich oder zahlt ihn an den Kanton Zürich.
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Die Ressourcenabschöpfung hängt primär von der Differenz der relativen Steuerkraft zwischen der Stadt Zürich und dem Restkanton ab. Der im Finanzausgleichsgesetz verankerte Zentrumslastenausgleich von 412,2 Millionen Franken wird jährlich der Teuerung angepasst.
Lastenausgleich für die besonderen Lasten der Zentrumsstadt (u. a. erhöhte Sicherheits- und Sozialkosten) sowie die besonderen Leistungen der Zentrumsstadt (z. B. für kulturelle Leistungen), die nicht kostendeckend auch von Externen beansprucht werden. Der politisch festgelegte Betrag wird jährlich der Teuerung angepasst.
Im innerkantonalen Finanzausgleich erhalten finanzschwache Gemeinden Ressourcenbeiträge und finanzstarken Gemeinden werden Ressourcen abgeschöpft. Allen Zürcher Gemeinden, deren relative Steuerkraft mehr als 110 Prozent des kantonalen Durchschnitts (ohne die Stadt Zürich) beträgt, werden 70 Prozent der Differenz zwischen ihrer relativen Steuerkraft und der Abschöpfungsschwelle von 110 Prozent des Durchschnitts abgeschöpft. Dieser Betrag wird anschliessend mit der Bevölkerungszahl der betreffenden Gemeinde multipliziert und ergibt die Höhe der Ressourcenabschöpfung.
ZLA minus Ressourcenabschöpfung ergibt den Nettobeitrag des Kantons an die Stadt. Wenn die Ressourcenabschöpfung den ZLA übersteigt, bezahlt die Stadt den Nettobeitrag an den Kanton.
Der Steuerertrag einer Gemeinde ohne Grundstückgewinn- und ohne Personalsteuer bei einem Steuerfuss von 100 Prozent pro Kopf der Bevölkerung.
Der im Ausgleichsjahr X bezahlte Nettobeitrag zwischen ZLA und Ressourcenabschöpfung basiert auf den Faktoren des Bemessungsjahres X minus 2. Als die Stadt Zürich 2016 einen überdurchschnittlichen Steuerertrag hatte, wurde bei periodengerechter Betrachtung 2016 eine hohe Ressourcenabschöpfung fällig. Ausbezahlt wurde der Nettobeitrag an den Kanton dann im Ausgleichsjahr 2018.