Eine Ordnungsbusse ist eine Geldstrafe, die in einem vereinfachten Verfahren (Ordnungsbussenverfahren) erhoben wird. Die Grundlagen für dieses Verfahren bilden das eidgenössische Ordnungsbussengesetz, die eidgenössische und kantonale Ordnungsbussenverordnung sowie die Vorschriften über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren. Typische Beispiele sind bspw. geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstösse.
Hier ausgewiesen werden lediglich diejenigen Ordnungsbussen, welche im Ordnungsbussenverfahren erhoben und nicht direkt vor Ort bezahlt wurden.
Beim ausgewiesenen Betrag handelt es sich um den jeweiligen Übertretungsbetrag nach Übertretungsdatum in Schweizer Franken.
Im Gegensatz zum Ertrag aus der Finanzbuchhaltung wird hier der Betrag am Datum der Übertretung gemessen und nicht bei der Fallerfassung in der Buchhaltung. Aufgrund dieser Datumsdifferenzen sind die Beträge nicht direkt mit der Finanzbuchhaltung vergleichbar.