Datenschutz und Datensicherheit sind die Grundbasis für die Tätigkeit und ein wichtiges Anliegen der Stadt Zürich. Deshalb achten wir im täglichen Umgang mit den Daten insbesondere auf folgende Punkte:
- Der Zugang zu Daten ist technisch, organisatorisch und vertraglich so geregelt, dass nur befugte Personen Zugriff auf die jeweiligen Datensätze haben.
- Sensible Personendaten werden anonymisiert oder pseudonymisiert.
- Bei der Veröffentlichung von Daten sind keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen mehr möglich.
- Nicht mehr benötigte Daten werden gelöscht.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im Wesentlichen durch das kantonale Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und die Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV) sowie die städtische Datenschutzverordnung (DSV) vorgegeben.
In Fragen des Datenschutzes werden die verschiedenen Dienstabteilungen durch die Datenschutzstelle der Stadt Zürich beraten und beaufsichtigt.