Wenn Sie im Namen einer Behörde handeln, können Sie bis zum 31. Dezember 2026 freiwillig digital mit der Stadt Zürich kommunizieren. Ab dem 1. Januar 2027 sind Behörden gesetzlich verpflichtet, digital mit der Stadt Zürich zu kommunizieren.
Welcher Kommunikationskanal für den Austausch zwischen Ihrer Behörde und einem Departement oder einer Dienstabteilung der Stadt Zürich verwendet wird, hängt davon ab, welche Behörde das Verfahren führt (verfahrensführende Behörde).
Ist die Stadt Zürich die verfahrensführende Behörde, erfolgt die digitale Kommunikation über «Mein Konto». Als Mitarbeiter*in einer Behörde können Sie dort Gesuche, Anträge und weitere Eingaben einreichen sowie Mitteilungen und Verfügungen empfangen.
Ist eine andere Behörde verfahrensführend und wird ein Departement oder eine Dienstabteilung der Stadt Zürich beispielsweise um eine Stellungnahme oder Konsultation ersucht, erfolgt die Kommunikation über den von der verfahrensführenden Behörde vorgesehenen massgeblichen Kanal.
Erstellen Sie für die Nutzung der Online-Services ein «Mein Konto». Verwenden Sie für die Registrierung Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse. Bei der Einrichtung von «Mein Konto» wählen Sie den passenden Verwendungszweck aus. Für Behörden ist dies «Geschäftliche Anträge für eine Organisation».