Bis zum 31. Dezember 2026 ist die Nutzung der Online-Services für berufsmässige Vertretungen freiwillig. Ab dem 1. Januar 2027 sind berufsmässige Vertretungen gesetzlich verpflichtet, die Online-Services der Stadt Zürich zu nutzen. Dies gilt sowohl für die Einreichung von Gesuchen, Anträgen und weiteren Eingaben als auch für den digitalen Empfang von Mitteilungen und Verfügungen.
Berufsmässige Vertretungen vertreten Personen vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten. Dazu gehören beispielsweise Anwält*innen und Treuhänder*innen. Auch weitere Berufsgruppen können als berufsmässige Vertretungen tätig sein.
Erstellen Sie für die Nutzung der Online-Services ein «Mein Konto». Verwenden Sie für die Registrierung die E-Mail-Adresse, die Sie für Ihre Tätigkeit als berufsmässige Vertretung nutzen. Bei der Einrichtung von «Mein Konto» wählen Sie den passenden Verwendungszweck aus. Für berufsmässige Vertretungen ist dies «Anträge als berufsmässige Vertretung».
Online-Services werden über das «Mein Konto» der Person eingereicht und bearbeitet.
Soll eine andere Person die Eingabe weiterbearbeiten, beispielsweise bei Ferien oder Krankheit, ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht kann bei der digitalen Einreichung als PDF im Online-Service hochgeladen werden. Die sachzuständige Stelle prüft die Vollmacht und setzt anschliessend die Vertretung ein. Bei Bedarf kann sie das Original der Vollmacht nachverlangen.