Nicht alle Gesuche, Anträge und weitere Eingaben stehen als Online-Service zur Verfügung. Eine Übersicht der aktuell verfügbaren Online-Services für Gesuche, Anträge und weitere Eingaben finden Sie im städtischen Verfahrensverzeichnis.
Ist ein Gesuch oder Antrag noch nicht als Online-Service verfügbar, können Sie es weiterhin auf dem bisherigen Weg, beispielsweise auf Papier, einreichen.
Nein. Die neuen Vorgaben basieren auf dem Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) sowie der Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Verwaltungsverfahren (VEVV). Sie gelten für bestimmte Gesuche, Anträge und weitere Eingaben, jedoch nicht für alle Online-Services der Stadt Zürich.
Wenn Sie ein Gesuch, einen Antrag oder eine weitere Eingabe digital eingereicht haben, erhalten Sie auch den dazugehörigen Entscheid digital über «Mein Konto».
Ja. Wenn Sie den dafür vorgesehenen Online-Service nutzen, hat die digitale Einreichung die gleiche rechtliche Wirkung wie eine Einreichung auf Papier.
Die Online-Services der Stadt Zürich erfüllen die geltenden Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. Für die Anmeldung verwenden Sie AGOV, das Behörden-Login der Schweiz.
Nein. Wenn Sie den dafür vorgesehenen Online-Service mit AGOV nutzen, benötigen Sie für die Einreichung keine qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Nein. Dank der sicheren Anmeldung mit AGOV können Sie Eingaben bei den entsprechenden Online-Services ohne zusätzliche handschriftliche Unterschrift einreichen.
Muss ein Dokument von einer unterschriftsberechtigten Person unterzeichnet werden, kann diese das Dokument digital unterzeichnen. Laden Sie das unterzeichnete Dokument bei der Einreichung des Gesuchs oder des Antrags im Online-Service hoch.
Eine Datei kann abgelehnt werden, wenn
- das Dateiformat nicht unterstützt wird
- die Datei zu gross ist
- oder die Sicherheitsprüfung nicht erfolgreich war.
Hochgeladene Dateien werden automatisch auf Viren geprüft. Prüfen Sie die Vorgaben des jeweiligen Online-Service und versuchen Sie den Upload erneut. Kann die Datei weiterhin nicht hochgeladen werden, wenden Sie sich an den technischen Support.
Für private Anliegen verwenden Sie Ihre private E-Mail-Adresse. Wenn Sie im Namen eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Behörde handeln, verwenden Sie Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse. Als berufsmässige Vertretung verwenden Sie die E-Mail-Adresse, die Sie für diese Tätigkeit nutzen. Nutzen Sie für AGOV und «Mein Konto» möglichst dieselbe E-Mail-Adresse. So vermeiden Sie Verwechslungen.
Wählen Sie bei der Einrichtung von «Mein Konto» den passenden Verwendungszweck aus:
- Private Anträge: wenn Sie für sich selbst als Privatperson handeln
- Geschäftliche Anträge für eine Organisation: wenn Sie im Namen eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Behörde handeln
- Anträge als professionelle Vertretung: wenn Sie beispielsweise als Anwält*in, Treuhänder*in oder andere berufsmässige Vertretung handeln
Wählen Sie den Verwendungszweck sorgfältig aus. Sie können ihn später nicht mehr ändern.
Die Online-Services werden nach den städtischen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit umgesetzt. Bei weiterführenden Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich an oiz-infostelle@zuerich.ch.
Für die Online-Services besteht ein detailliertes Datenschutzkonzept, das durch die Datenschutzstelle geprüft wurde. Auf Ihre Daten dürfen nur Mitarbeitende zugreifen, die diese für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen.
Ein digital bereitgestelltes Dokument gilt als zugestellt, wenn Sie es erstmals abrufen. Wenn Sie das Dokument nicht über «Mein Konto» abrufen, stellt das System am Ende des siebten Tages nach der Bereitstellung eine Verfallquittung aus. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Dokument ebenfalls als zugestellt, auch wenn Sie es nicht abgerufen haben.
Eine E-Mail- oder Push-Benachrichtigung gilt nicht als Zustellung. Sie informiert Sie lediglich darüber, dass ein Dokument zum Abruf bereitsteht.
Bei der digitalen Kommunikation erhalten Sie Quittungen, mit denen wichtige Schritte nachvollziehbar dokumentiert werden:
- Abgabequittung: Bestätigt, dass ein Dokument vollständig digital übermittelt wurde und hält den Zeitpunkt der Abgabe fest.
- Abrufquittung: Bestätigt, zu welchem Zeitpunkt eine Empfängerin oder ein Empfänger ein bereitgestelltes Dokument erstmals abgerufen hat.
- Verfallquittung: Wird ausgestellt, wenn ein bereitgestelltes Dokument bis zum Ende des siebten Tages nach der Übermittlung nicht abgerufen wurde.
Nach der vollständigen digitalen Einreichung erhalten Sie eine Abgabequittung. Sie bestätigt, dass Ihre Einreichung vollständig übermittelt wurde und hält den Zeitpunkt der Abgabe fest. Bei fristgebundenen Eingaben müssen alle Dokumente spätestens am letzten Tag der Frist vollständig über «Mein Konto» eingereicht sein.
Läuft eine Frist, beachten Sie die Informationen zu «Fristen bei technischen Störungen». Ist die digitale Einreichung aufgrund einer technischen Störung vorübergehend nicht möglich, verlängert sich die Frist bis zum ersten Werktag nach der Behebung der Störung. Voraussetzung ist, dass die Störung glaubhaft nachgewiesen werden kann.
Laden Sie die Webseite erneut. Tritt der Fehler weiterhin auf, wenden Sie sich an den technischen Support. Wenn Sie den technischen Support kontaktieren, beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst genau und nennen Sie den betroffenen Online-Service, Datum und ungefähre Uhrzeit, den ausgeführten Schritt sowie den Wortlaut der Fehlermeldung. Fügen Sie wenn möglich einen Screenshot und den Link (URL) der betroffenen Seite bei.
Prüfen Sie in «Mein Konto», ob für Ihr Gesuch oder Antrag eine Abgabequittung vorhanden ist. Die Abgabequittung bestätigt die erfolgreiche Einreichung und hält den Zeitpunkt der Abgabe fest. Ist keine Abgabequittung vorhanden, wenden Sie sich an den technischen Support.
Prüfen Sie zuerst, ob Sie mit dem richtigen «Mein Konto» und dem passenden Verwendungszweck angemeldet sind. Verwenden Sie für private und geschäftliche Anliegen unterschiedliche Konten.
Melden Sie sich direkt bei «Mein Konto» an und prüfen Sie, ob eine neue Mitteilung oder ein Entscheid für Sie bereitsteht. Kontrollieren Sie zudem Ihre hinterlegten Kontakt- und Benachrichtigungseinstellungen.
Eine E-Mail- oder Push-Benachrichtigung informiert Sie lediglich darüber, dass ein Dokument zum Abruf bereitsteht. Die Benachrichtigung selbst gilt nicht als rechtliche Zustellung des Dokuments.
Nein. Als Privatperson können Sie Gesuche, Anträge und weitere Eingaben freiwillig digital einreichen. Der postalische Weg steht Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Nein. Als Privatperson können Sie bei jedem neuen Gesuch, Antrag oder weiteren Eingaben entscheiden, ob Sie dieses digital oder auf Papier einreichen möchten.
Die Stadt Zürich kann Ihnen auch Verfügungen zustellen, ohne dass Sie zuvor selbst ein Gesuch oder Antrag eingereicht haben. Möchten Sie solche Dokumente digital statt per Post erhalten, müssen Sie in «Mein Konto» unter «Einstellungen» der elektronischen Zustellung zustimmen. Sie können die elektronische Zustellung für alle verfügbaren Dokumente oder für einzelne Themenbereiche aktivieren. Ihre Auswahl können Sie jederzeit ändern.
Nein. Als Mitarbeiter*in eines Unternehmens oder einer Organisation können Sie Gesuche, Anträge und weitere Eingaben freiwillig digital einreichen. Der postalische Weg steht Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Ja. Jede Person benötigt ein eigenes AGOV-Konto. Gemeinsam genutzte Konten oder Login-Daten sind nicht vorgesehen.
Das Unternehmen oder die Organisation ist dafür verantwortlich, bestehende Vollmachten aktuell zu halten und bei Bedarf anzupassen oder zu widerrufen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die für das Gesuch sachzuständige Stelle. Die Kontaktangaben finden Sie im städtischen Verfahrensverzeichnis.
Bis zum 31. Dezember 2026 können Sie als berufsmässige Vertretung die Online-Services für Gesuche, Anträge und weitere Eingaben freiwillig nutzen.
Ab dem 1. Januar 2027 sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei Gesuchen, Anträgen und weiteren Eingaben digital mit der Stadt Zürich zu kommunizieren.
Wenn Sie ein Gesuch oder einen Antrag nicht über den vorgesehenen digitalen Weg einreichen, fordert die sachzuständige Stelle Sie auf, dieses bzw. diesen innerhalb einer kurzen Frist digital nachzureichen. Reichen Sie das Gesuch oder den Antrag rechtzeitig digital nach, bleibt die ursprüngliche Einreichungsfrist gewahrt. Andernfalls entscheidet die sachzuständige Stelle über das weitere Vorgehen und kann Nichteintreten beschliessen.
Nein. Ein Gesuch oder Antrag kann über «Mein Konto» nur durch eine Person abgewickelt werden. Wer die Person oder Organisation vertreten darf, wird mit einer entsprechenden Vollmacht festgelegt.
Bis zum 31. Dezember 2026 können Sie als Mitarbeiter*in einer Behörde die Online-Services für Gesuche, Anträge und weiteren Eingaben freiwillig nutzen.
Ab dem 1. Januar 2027 sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei Gesuchen, Anträgen und weiteren Eingaben digital mit der Stadt Zürich zu kommunizieren.
Ja. Jede Person, die Online-Services im Namen einer Behörde nutzt, benötigt ein eigenes AGOV-Konto. Gemeinsam genutzte Konten oder Login-Daten sind nicht vorgesehen.