Wichtige elektronische Dokumente wie Entscheide oder Verfügungen sind elektronisch signiert oder gesiegelt. Dafür verwenden die Dienstabteilungen und Departemente der Stadt Zürich eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder ein geregeltes elektronisches Siegel.
Elektronische Signaturen und geregelte elektronische Siegel ermöglichen es, zu überprüfen, ob ein Dokument von der Stadt Zürich stammt und ob es nachträglich verändert wurde. Dabei wird unterschieden, ob das Dokument von einer bestimmten Person unterzeichnet oder von einer Organisation ausgestellt wurde. Elektronische Signaturen und geregelte elektronische Siegel sind Bestandteil des elektronischen Dokuments und müssen deshalb nicht direkt sichtbar sein.
Die Stadt Zürich richtet sich bei der Verwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen und geregelten elektronischen Siegeln nach den geltenden Vorgaben des Bundes. Mit dem Signaturvalidator des Bundes können Sie prüfen, ob ein elektronisch signiertes oder gesiegeltes Dokument diese Anforderungen erfüllt. Der Validator prüft unter anderem die Authentizität und Integrität des Dokuments sowie die enthaltenen schweizerischen Signaturen und geregelten Siegel.
Wird verwendet, wenn eine Person ein Dokument elektronisch unterschreibt. Die QES ist dieser Person eindeutig zugeordnet und ermöglicht deren Identifikation.
Wird verwendet, wenn ein Dokument von einer Organisation oder Behörde ausgestellt wird. Es bestätigt die Herkunft des Dokuments dieser Organisation oder Behörde.