Sie möchten ein Projekt umsetzen, das im Interesse der Stadt Zürich ist. Die benötigten Einnahmen konnten noch nicht gesichert werden. Nach einem Vorgespräch hat sich ergeben, dass evtl. eine Unterstützung durch das Präsidialdepartement möglich ist. Eine weitere finanzielle Unterstützung durch die Stadt Zürich liegt nicht vor.
Damit Ihr Gesuch geprüft werden kann:
- Sie reichen ein Gesuch rechtzeitig vor Projektbeginn ein.
- Das Gesuch enthält eine Beschreibung und die benötigen Unterlagen.
- Sie reichen es online oder per Post ein - nicht per E-Mail.
- Gesuch inklusive ausführlicher Projektbeschreibung
- Projektzeitplan
- Projektbudget
Reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig vor Projektbeginn ein. Die Prüfung des Gesuchs kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Für die Abklärung der Schutzwürdigkeit fallen keine Verfahrenskosten an.
Sie können das Unterstützungsgesuch online einreichen oder per Post stellen.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Sie können das Unterstützungsgesuch auch per Post einreichen.
- Erforderliche Dokumente ausdrucken
- Gesuch persönlich unterschreiben
- Alles an folgende Adresse senden:
Präsidialdepartement
Stadthausquai 17
Postfach
8022 Zürich
Nach Eingang des Gesuchs werden die Voraussetzungen für einen Beitrag durch die Stadt Zürich geprüft. Die Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Sollten nicht alle für die Prüfung relevanten Informationen vorhanden sein, holt das Präsidialdepartement die fehlenden Informationen bei der gesuchstellenden Person oder Stelle ein.
Je nach Höhe der finanziellen Unterstützung ist Departementssekretär*in, Stadtpräsident*in, Stadtrat, Gemeinderat oder Gemeinde für den Entscheid zuständig. Davon abhängig ist der Zeitraum bis zum Entscheid. Über den Entscheid werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Postfach
8022 Zürich