Sammlungen mit gemeinnützigem oder wohltätigem Zweck, die in der Öffentlichkeit oder durch das Aufsuchen von Haushalten durchgeführt werden, sind bewilligungspflichtig. Unter den Begriff «Sammlung» fallen auch Geldspenden, die für eine Gegenleistung, wie Schokoladentaler, Rosen, Abzeichen usw. gemacht werden.
Solche gemeinnützigen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund können in der Stadt Zürich entweder als Standaktion oder als Strassenverkauf oder -sammlung durchgeführt werden.
- Eine gemeinnützige Standaktion wird stationär an einem bestimmten Ort auf öffentlichem Grund durchgeführt. Es darf Infrastruktur aufgestellt werden.
- Ein gemeinnütziger Strassenverkauf oder eine Strassensammlung beschränkt sich nicht auf einen bestimmten Ort, sondern findet an verschiedenen Orten in der Stadt Zürich statt. Das Aufstellen von Infrastruktur ist nicht erlaubt.
Folgende Voraussetzungen gelten für eine gemeinnützige Standaktion auf öffentlichem Grund:
- Alle Einnahmen werden einer gemeinnützigen Organisation überwiesen. Diese muss ihren Sitz in der Schweiz haben und steuerbefreit sein. Zudem muss sie Statuten haben oder eine ZEWO-Zertifizierung aufweisen.
- Die Standaktionen werden nicht an Sonn- und Feiertagen durchgeführt.
- Die Standaktion wird an einem offiziellen Standplatz durchgeführt (Online-Standplatzabfrage ist hier möglich. Dafür müssen Sie eingeloggt sein.)
- Der Stand oder eine ähnliche Vorrichtung beträgt maximal 3 x 3 m. Zusätzlich darf ein Plakat mit maximal 89.5 x 128 cm aufgestellt werden.
Folgende Voraussetzungen gelten für gemeinnützige Strassenverkäufe oder -sammlungen auf öffentlichem Grund:
- Alle Einnahmen werden einer gemeinnützigen Organisation überwiesen. Diese muss ihren Sitz in der Schweiz haben und steuerbefreit sein. Zudem muss sie Statuten haben oder eine ZEWO-Zertifizierung aufweisen.
- Strassenverkäufe und -sammlungen zugunsten von Klassenkassen usw. sind verboten.
- Jugendorganisationen wie z. B. Pfadi, Blauring usw. dürfen Sammlungen für die eigene Organisation durchführen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Wird die Sammlung gleichzeitig in der Stadt Zürich und anderen Gemeinden des Kantons Zürich durchgeführt, bewilligt die Stadt Zürich nur die Nutzung des öffentlichen Grunds. Es muss zusätzlich eine Bewilligung für die Sammlung bei der kantonalen Sicherheitsdirektion beantragt werden.
Wenn Sie das Gesuch online einreichen, werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt. Wir benötigen als Beilage folgende Dokumente:
- Steuerbefreiungsentscheid (optional): Wenn die begünstigte Organisation nicht ZEWO-zertifiziert ist, muss die gemeinnützige Steuerbefreiung der Organisation belegt werden.
- Unterschriebene Einverständniserklärung der begünstigten Organisation (optional): Wird benötigt, wenn die Sammlung durch Dritte durchgeführt wird, die nicht zur Organisation gehören. Die Erklärung kann als Scan eingereicht werden.
- Vereinsstatuten und Protokoll Vereinsversammlung (optional): Die Dokumente werden benötigt, wenn das Gesuch durch einen Verein gestellt wird.
- Vertretungsvollmacht (optional): Falls Sie das Gesuch für eine andere Person einreichen, muss Ihnen diese Person eine Vollmacht erteilen und unterschreiben. Die Vollmacht kann als Scan eingereicht werden.
Online einreichen vorübergehend nur für Standaktionen möglich.
Wenn Sie das Gesuch per Post einreichen, benötigen wir folgende Dokumente:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular
- Steuerbefreiungsentscheid (optional): Wenn die begünstigte Organisation nicht ZEWO-zertifiziert ist, muss die gemeinnützige Steuerbefreiung der Organisation belegt werden.
- Unterschriebene Einverständniserklärung der begünstigten Organisation (optional): Wird benötigt, wenn die Sammlung durch Dritte durchgeführt wird, die nicht zur Organisation gehören.
- Vereinsstatuten und Protokoll Vereinsversammlung (optional): Die Dokumente werden benötigt, wenn das Gesuch durch einen Verein gestellt wird.
- Vertretungsvollmacht (optional): Falls Sie das Gesuch für eine andere Person einreichen, muss Ihnen diese Person eine Vollmacht erteilen und unterschreiben.
Folgende Fristen sind bei einem Gesuch für eine gemeinnützige Veranstaltung auf öffentlichem Grund einzuhalten:
- Standaktion: Das Gesuch muss mindestens 1 Woche vor Durchführung eingereicht werden.
- Strassenverkauf/-sammlung: Das Gesuch muss mindestens 4 Wochen vor Durchführung eingereicht werden.
Die Gebühren betragen in der Regel zwischen 40.– und 60.– Franken.
Sie können Ihr Gesuch online (vorübergehend nur für Standaktion möglich) oder per Post einreichen.
Wenn Sie Ihr Gesuch online einreichen, erhalten Sie auch die Bewilligung online – schnell und einfach!
Wenn Sie Ihr Gesuch per Post einreichen, erhalten Sie die Bewilligung per Post.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Um Ihr Gesuch per Post einzureichen:
- Benötigte Dokumente ausdrucken
- Gesuch vollständig ausfüllen und persönlich unterschreiben
- Alles an folgende Adresse senden
Stadtpolizei Zürich
Büro für Veranstaltungen
Bahnhofquai 5
8021 Zürich
Das BFV prüft das Gesuch auf Vollständigkeit und ob alle Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bei offenen Fragen oder allfälligen Anpassungen nehmen wir Kontakt mit den Gesuchstellenden auf.
Der Chef des Büros für Veranstaltungen entscheidet über die Genehmigung oder Ablehnung des Gesuchs. Wenn die Veranstaltung durchgeführt werden kann, erhalten Sie eine schriftliche Bewilligung.