Berechtigte: Kulturinstitutionen mit eigenem Kulturraum in der Stadt Zürich
Eingabefrist: 1. Mai
Beitragshöhe: Bis Fr. 70 000.– pro Jahr (Auszahlung für drei Jahre zu Projektstart)
- Professionalität: Die Dienstabteilung Kultur fördert das professionelle kulturelle Schaffen in den Bereichen Darstellende Künste, Filmkultur, Literatur, Musik und Visuelle Künste. Darüber hinaus fördert sie auch bereichsübergreifende (interdisziplinäre), sowie künstlerische Projekte und Vorhaben, die einen künstlerischen Bereich mit einer weiteren Disziplin verbinden (transdisziplinär).
- Bezug zur Stadt Zürich: Das Gesuch muss einen Bezug zur Stadt Zürich haben.
- Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
- Sprache: Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren erfolgt auf Deutsch.
- Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Keine Beiträge werden ausgerichtet an:
- Kulturinstitutionen ohne eigene physische Räumlichkeiten (z. B. Open Air Veranstaltungen und digitale Räume),
- Kulturinstitutionen, die von der Stadt Zürich einen wiederkehrenden Beitrag erhalten,
- Kulturinstitutionen, die einen Kulturraumbeitrag erhalten haben und mit dem gleichen künstlerischen Projekt ein zweites Gesuch für einen Kulturraumbeitrag einreichen.
- Bei der Beurteilung der Gesuche wird ein Schwerpunkt gelegt auf Kulturinstitutionen, deren Programm niederschwellig zugänglich ist und einen besonderen Fokus auf die kulturelle Teilhabe legen und somit möglichst vielen Menschen einen Zugang zu Kultur, eine aktive gleichberechtigte Teilnahme am kulturellen Leben oder dessen Mitgestaltung ermöglichen,
- die in einer peripheren Lage der Stadt liegen und aufgrund ihres Standorts zur besseren Verteilung der Kulturräume in der Stadt Zürich beitragen.
Für die Gesuchseingabe sind die vollständigen Kriterien in den Richtlinien (unten unter «Dokumente») zu beachten.
- CV der Leitung
- Programm: Beteiligte Künstler*innen mit CV / künstlerischer Werdegang, geplantes programm (für das erste Jahr ausführlich, mit konkreten Programmpunkten)
- Budget (Vorlage unten unter «Dokumente»)
Reicht eine juristische Person ein Gesuch ein (z. B. Verein), müssen die Statuten und die Jahresrechnung eingereicht werden.
Die inhaltliche Beurteilung erfolgt durch die beiden Bereichsleitungen institutionelle Förderung und Räume, mindestens zwei Ressortleitungen der Dienstabteilung Kultur und zwei Mitglieder der Fachkommissionen.