Ressort: Tanz und Theater
Berechtigte: Einzelpersonen oder Gruppen, die die Arbeitsperiode 1 durchlaufen haben
Eingabefrist: Laufend
Beitragshöhe: bis Fr. 50 000.– (inkl. Honorar Mentor*in)
- Professionalität: Die Dienstabteilung Kultur fördert ausschliesslich das professionelle kulturelle Schaffen in den Bereichen Darstellende Künste, Filmkultur, Literatur, Musik und Visuelle Künste.
- Bezug zur Stadt Zürich: Das Gesuch muss einen Bezug zur Stadt Zürich haben.
- Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
- Sprache: Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren erfolgt auf Deutsch.
- Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Es werden keine Beiträge ausgerichtet an:
- Einzelpersonen oder Gruppen, die zeitgleich mit einem Konzeptförderbeitrag unterstützt werden.
- Einzelpersonen oder Gruppen, die für den gleichen Zweck von einer Zürcher Ko-Produktionsinstitution (Gessnerallee, Tanzhaus, Fabriktheater Rote Fabrik oder Zürcher Theaterspektakel) erhalten haben.
- Anzahl Vorstellungen: Es müssen mindestens drei öffentlichen Vorstellungen in der Stadt Zürich stattfinden.
- Frist nach Arbeitsperiode 1: Arbeitsperiode 2 folgt spätestens 12 Monate auf Arbeitsperiode 1. Innerhalb dieser Frist sind die Gesuchstellenden frei, den Beginn von Arbeitsperiode 2 zu bestimmen.
Für die Gesuchseingabe sind die vollständigen Kriterien in den Richtlinien (unten unter «Dokumente») zu beachten.
- Dossier
- Empfehlung Institution und Spielstättenbestätigung
- Kurzbericht Mentor*in
- Rückblick auf Arbeitsperiode 1
- Budget und Finanzierungsplan
Reicht eine juristische Person ein Gesuch ein (z. B. Verein), müssen die Statuten und die Jahresrechnung eingereicht werden.
Ressort Tanz und Theater auf Empfehlung eines Ausschusses der Kommission Tanz und Theater, der um externe Fachleute ergänzt wird.
- Zugang barrierefrei
- Es sind 3 Behindertenparkplätze verfügbar.