Ressort: Bildende Kunst
Berechtigte: Einzelpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich
Eingabefrist: 1. April
Beitragshöhe: Bis Fr. 15 000.–
- Professionalität: Die Dienstabteilung Kultur fördert ausschliesslich das professionelle kulturelle Schaffen in den Bereichen Darstellende Künste, Filmkultur, Literatur, Musik und Visuelle Künste.
- Bezug zur Stadt Zürich: Das Gesuch muss einen Bezug zur Stadt Zürich haben.
- Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
- Sprache: Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren erfolgt auf Deutsch.
- Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
- Dauer: Das künstlerische Vorhaben darf maximal ein Jahr dauern.
- Beitragshöhe: Der Maximalbeitrag für einen Arbeitsbeitrag beträgt 15 000 Franken. Grundlage für die Beitragshöhe ist ein Monatsansatz von 5000 Franken.
- Bewerbung: Es ist nicht möglich, sich im gleichen Jahr für ein Werkstipendium, ein Auslandatelier-Stipendium, ein Atelierstipendium F+F oder einen Arbeitsbeitrag zu bewerben.
Für die Gesuchseingabe sind die vollständigen Kriterien in den Richtlinien (unten unter «Dokumente») zu beachten.
- Konzept des geplanten künstlerischen Vorhabens
- Künstlerischer Lebenslauf
Für Einzelpersonen, die von der Stadt Zürich einen Förderbeitrag ab 10 000 Franken erhalten und hierfür einen Beitrag von 6 Prozent in die gebundene Vorsorge einzahlen wollen, leistet die Stadt Zürich denselben Beitrag an die berufliche Vorsorge. Benötigte Dokumente bei der Gesuchseingabe:
- Einzahlungsschein der Vorsorgeeinrichtung
- Bestätigungsschreiben über möglichen Einkaufsbetrag
Die Ressortleitung Bildende Kunst entscheidet auf Empfehlung der Fachkommission.