Ressort: Film
Berechtigte: Filmfestivals, die jährlich in der Stadt Zürich stattfinden und bereits mindestens fünf Mal von der Stadt Zürich unterstützt wurden
Eingabefrist: 1. September 2026 für die Förderperiode 2027–2029
Beitragshöhe: Bis Fr. 100 000.–
- Rechtsform: die Trägerschaft ist eine juristische Person nach Privatrecht und gemeinnützig organisiert
- Jährliche Durchführung: Das Filmfestival muss einmal pro Jahr in der Stadt Zürich stattfinden
- Mindestens fünf geförderte Ausgaben: bei Gesuchseingabe wurden mindestens fünf Ausgaben des Festivals von der Stadt Zürich unterstützt
- Spielstättenbestätigung: Bestätigung eines oder mehrerer Zürcher Kinos als Veranstaltungsort
- Entschädigung von Kulturschaffenden: Nachweis einer angemessenen Vergütung von Kulturschaffenden in der Vermittlungsarbeit (Filmschaffende, Moderierende, etc.)
- Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form über die Online-Gesuchserfassung entgegengenommen
- Keine Doppel‑Subvention: das Filmfestival darf nicht bereits für denselben Zweck von der Stadt Zürich unterstützt werden
- Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden
Die Gesuche, die alle formalen Voraussetzungen erfüllen, werden durch die Filmkommission nach den folgenden Kriterien inhaltlich beurteilt:
- Qualität und Originalität des geplanten Programms;
- Bedeutung des Festivals und des geplanten Programms für die Zürcher Festivallandschaft und das Filmangebot in der Stadt Zürich;
- Entwicklungspotenzial aufgrund der mehrjährigen Förderung;
- Professionalität und Qualifikation des Teams;
- Überregionale Ausstrahlung, Wirkungspotenzial und öffentliche Relevanz;
- Realisierbarkeit der geplanten Vorhaben und Entwicklungsschritte;
- Vernetzung und Kooperationen mit Kinobetrieben, Kulturorten, Communities und weiteren Partnerinnen und Partnern;
- Vielfalt in den Bereichen Team, Programm, Kommunikation und Publikum.
Die Filmkommission beurteilt die eingereichten Gesuche in der Gesamtsicht aller inhaltlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Die Gesuchstellerin beantragt für den Zeitraum der Förderperiode einen jährlichen Beitrag (gleicher Betrag für alle drei Jahre). Die Beitragshöhe orientiert sich am geplanten Programm und darf nicht mehr als 30 Prozent des eingereichten Gesamtbudgets betragen. Die maximale Beitragshöhe liegt bei Fr. 100 000.–.
Für die Gesuchseingabe ist grundsätzlich das Filmkulturreglement zu beachten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dieses noch nicht rechtskräftig beschlossen. Bis zur endgültigen Verabschiedung gilt daher die Weisung «Fördermassnahmen für Kinobetriebe und Filmfestivals wiederkehrender Rahmenkredit 2027–2032» (Gemeinderatsbeschluss Nr. 2025/495). Die Fördermassnahme steht ausserdem unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Reglements.
Dokumentation des Festivals:
- Beschreibung des Filmfestivals: Rückblick über die bisherigen Festivalausgaben, inhaltliche Ausrichtung, Einordnung in die Festivallandschaft und in das sonstige Filmangebot in der Stadt Zürich
- Detailprogramm für das erste Beitragsjahr (soweit möglich), Angaben zur Umsetzung der geplanten Vorhaben, kurze Lebensläufe von Auswahlkommission und Jury, Zeitplan für die Durchführung im ersten Beitragsjahr
- geplantes Programm für die beiden weiteren Beitragsjahre, Ziele und Pläne für die gesamte Förderperiode, Entwicklungsabsichten des Festivals, Angaben zur Umsetzbarkeit
- Darlegung der Dringlichkeit einer mehrjährigen Förderung und zur beantragten Beitragshöhe sowie zur Verwendung der zusätzlichen Mittel
- Angaben zur Trägerschaft, Organigramm, Stellenprozente und Zuständigkeiten, kurze Biografien der Gesuchstellenden und wichtigsten Mitarbeitenden
- Angaben zur Kommunikationsstrategie und zu Vermittlungsvorhaben
- Angaben von Massnahmen zur kulturellen Teilhabe und zum Erreichen des Zielpublikums
- Spielstättenbestätigungen, Kooperationen und Partnerschaften
- Budget und Finanzierungsplan 2027-2029 (Vorlage ab 21. Juli verfügbar unter «Dokumente») und allenfalls Erläuterungen zum Budget und Finanzierungsplan
- Jahresbericht und Schlussrechnung der zuletzt durchgeführten Festivalausgabe
- Medienspiegel
- Statuten
In der vorliegenden Online-Gesuchserfassung für einen dreijährigen Programmbeitrag können Sie für den Fall einer Ablehnung des Gesuchs gleichzeitig einen einmaligen Beitrag beantragen.
Bitte reichen Sie nicht gleichzeitig zwei separate Gesuche ein.
Beschluss: Der Stadtpräsident entscheidet auf Basis der Kommissionsempfehlung über die Vergabe sowie die Beitragshöhe.
Subventionsvereinbarung & Berichtspflicht: Die Dienstabteilung Kultur schliesst mit den einzelnen Empfängerinnen und Empfängern von leistungsgebundenen Beiträgen nach Rechtskraft der Vergabeentscheide eine Subventionsvereinbarung ab. Darin werden u.a. die Auszahlungsmodalitäten sowie die Berichterstattung und das Controlling festgehalten.