Ressort: Literatur
Berechtigte: Verlage
Eingabefrist: Laufend, spätestens sechs Wochen vor Drucklegung
Beitragshöhe: Bis Fr. 5 000.–
- Professionalität: Die Dienstabteilung Kultur fördert das professionelle kulturelle Schaffen in den Bereichen Darstellende Künste, Filmkultur, Literatur, Musik und Visuelle Künste. Darüber hinaus fördert sie auch bereichsübergreifende (interdisziplinäre), sowie künstlerische Projekte und Vorhaben, die einen künstlerischen Bereich mit einer weiteren Disziplin verbinden (transdisziplinär).
- Bezug zur Stadt Zürich: Das Gesuch muss einen Bezug zur Stadt Zürich haben.
- Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
- Sprache: Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren erfolgt auf Deutsch.
- Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Keine Beiträge werden ausgerichtet an:
- Publikationen im Selbst- oder Zahlverlag
- Neuausgaben und Nachauflagen
- Publikationen ausserhalb des deutschen Sprachraums
- Übersetzungen der Werke von Zürcher Autor*innen
- Publikationen von Autor*innen, die seit mehr als fünf Jahren nicht mehr in Zürich wohnhaft sind
- Literarische Werke: Gefördert wird die Publikation literarischer Werke aller Gattungen
- Zielsprache Deutsch: Gefördert wird die Publikation von Übersetzungen in die deutsche Sprache
Für die Gesuchseingabe sind die vollständigen Kriterien in den Richtlinien (unten unter «Dokumente») zu beachten.
- Druckfahne resp. gesamtes lektoriertes Manuskript
- Verlagskalkulation und Finanzierungsplan
Reicht eine juristische Person ein Gesuch ein (z. B. Verein), müssen die Statuten und die Jahresrechnung eingereicht werden.