Ressort: Film
Berechtigte: professionell geführte Kinobetriebe mit ganzjährigem Spielbetrieb in der Stadt Zürich und mit einem Programmschwerpunkt im Bereich aktueller Independent- und Schweizer Film
Eingabefrist: 1. Oktober 2026 für die Förderperiode 2027–2029
Beantragte Beitragshöhe: orientiert sich an der Anzahl geplanter Filme im Bereich aktuelle Independent- oder Schweizer Filme und der zur Verfügung stehende Mittel (Details siehe «Beitragshöhe»).
- Rechtsform: der Betrieb muss als eigenständige juristische Person nach Privatrecht (Unternehmen, Verein o.ä.) auftreten
- Professioneller ganzjähriger Betrieb: der Betrieb ist im Kinoregister des Bundesamtes für Kultur (BAK) eingetragen und hat einen Spielbetrieb während mindestens 10 Monaten pro Jahr
- Geplantes Programm: für den Zeitraum der Förderperiode weist das geplante Programm im Bereich aktueller Independent- und Schweizer Film jährlich mehr als 100 Filme auf
- Programmschwerpunkt: der Bereich aktuelle Independent- und Schweizer Filme hat einen Anteil von mehr als 50 Prozent am jährlichen Gesamtprogramm des Kinobetriebs in der Stadt Zürich
- Entschädigung von Kulturschaffenden: Nachweis einer angemessenen Entschädigung von Kulturschaffenden in der Vermittlungsarbeit (Filmschaffende, Moderierende, etc.)
- Gewinnorientierte Betriebe: sind nur förderberechtigt, wenn sie eine separate Spartenrechnung für den Bereich aktuelle Independent‑ und Schweizer‑Filme vorlegen können
- Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form über die Online-Gesuchserfassung entgegengenommen
- Keine Doppel‑Subvention: der Kinobetrieb darf nicht bereits für denselben Zweck von der Stadt Zürich unterstützt werden
- Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden
Die Gesuche, die alle formalen Voraussetzungen erfüllen, werden durch die Filmkommission nach den folgenden Kriterien inhaltlich beurteilt:
- Profil: Bedeutung des Kinobetriebs und des geplanten Programms für die Präsentation von aktuellen Filmen aus dem Bereich Independent- und insbesondere Schweizer Film;
- Vernetzung und Ausstrahlung: Bedeutung des Kinobetriebs als Kulturort mit gelebter Filmkultur und aktiver Publikumsbindung, der die Filme mit vermittelnden und ergänzenden Programmpunkten rahmt sowie Kooperationen mit Festivals und weiteren Partnerinnen und Partnern pflegt;
- Realisierbarkeit: Umsetzbarkeit des geplanten Programms im Bereich des aktuellen Independent- und Schweizer Film sowie der Vermittlungs- und Kooperationsinitiativen.
Die Filmkommission beurteilt die eingereichten Gesuche in der Gesamtsicht aller inhaltlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Die Gesuchstellerin beantragt für den Zeitraum der Förderperiode einen jährlichen Beitrag (gleicher Betrag für alle drei Jahre). Die beantragbare Beitragshöhe orientiert sich an einem Betrag von Fr. 2 400.– pro relevantem Filmtitel. Ein Filmtitel gilt als relevant, sofern er folgende Kriterien erfüllt:
- Der Film ist eine aktuelle Independent- oder Schweizer Filmproduktion.
- Der Film wird im Rahmen von mindestens 20 Vorstellungen in der Stadt Zürich präsentiert.
- Der Film erzielt insgesamt mindestens 200 bezahlte Eintritte.
Für die Gesuchseingabe ist grundsätzlich das Filmkulturreglement zu beachten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dieses noch nicht rechtskräftig beschlossen. Bis zur endgültigen Verabschiedung gilt daher die Weisung «Fördermassnahmen für Kinobetriebe und Filmfestivals wiederkehrender Rahmenkredit 2027–2032» (Gemeinderatsbeschluss Nr. 2025/495). Die Fördermassnahme steht ausserdem unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Reglements.
Das Gesuchsdossier gibt Auskunft über den Kinobetrieb und das geplante Programm:
- Beschreibung des Kinobetriebs: kurze Geschichte und Entwicklung bis heute, Meilensteine, bisherige Förderung, bisherige inhaltliche Ausrichtung
- Geplantes Programm: Ziele und geplantes Gesamtprogramm für die Förderperiode und insbesondere der Präsentation von aktuellen Independent- und Schweizer Filmen; Bedeutung dieses geplanten Programmteils für das Gesamtangebot des Kinobetriebs
- Vermittlung Filmkultur: geplante konkrete Programmpunkte, Rahmenveranstaltungen (Vermittlung), Massnahmen zur kulturellen Teilhabe und zum Erreichen des Zielpublikums, geplante Kooperationen und Formen der Zusammenarbeit, Kommunikationsstrategie mindestens für das erste Beitragsjahr; Ausblick auf die beiden weiteren Jahre
- Herleitung der Beitragshöhe: Spielpläne, Auswertungen der vergangenen Jahre
- Dringlichkeit der Förderung
- Spielorte: welche Kinostandorte und allfällige andere Orte sind involviert
- Organisation des Betriebs: Organigramm, Stellenprozente und Zuständigkeiten, kurze Biografien der Gesuchstellenden und wichtigsten Mitarbeitenden
- Abrechnung 2025 und Budget 2026 sowie Budget und Finanzierungsplan 2027 – 2029 (Vorlage ab 21. Juli verfügbar unter «Dokumente») und allenfalls Erläuterungen dazu
- Revidierter Jahresabschluss 2025
- Medienspiegel (sofern vorhanden)
- Statuten (sofern vorhanden)
- Bei gewinnorientierten Kinobetrieben: Spartenrechnung für den Bereich aktueller Independent- und Schweizer Film
Beschluss: Der Stadtpräsident entscheidet auf Basis der Kommissionsempfehlung über die Vergabe sowie die Beitragshöhe.
Subventionsvereinbarung & Berichtspflicht: Die Dienstabteilung Kultur schliesst mit den einzelnen Empfängerinnen und Empfängern von leistungsgebundenen Beiträgen nach Rechtskraft der Vergabeentscheide eine Subventionsvereinbarung ab. Darin werden u.a. die Auszahlungsmodalitäten sowie die Berichterstattung und das Controlling festgehalten.