Ressort: Tanz und Theater
Berechtigte: Einzelpersonen oder Gruppen
Eingabefrist: Laufend, spätestens sechs Wochen vor Aufführungsbeginn
Beitragshöhe: Gagenzuschuss bis 10 000 Franken, Wiederaufnahmezuschuss bis 5000 Franken
- Professionalität: Die Dienstabteilung Kultur fördert ausschliesslich das professionelle kulturelle Schaffen in den Bereichen Darstellende Künste, Filmkultur, Literatur, Musik und Visuelle Künste.
- Bezug zur Stadt Zürich: Das Gesuch muss einen Bezug zur Stadt Zürich haben.
- Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
- Sprache: Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren erfolgt auf Deutsch.
- Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Es werden keine Beiträge ausgerichtet:
- für Aufführungen in der Stadt Zürich
- für Einzelpersonen und Gruppen, die zeitgleich mit einem Konzeptförderbeitrag unterstützt werden
Der Gastspielbeitrag setzt sich zusammen aus Gagen- und Wiederaufnahmezuschüssen.
- Berechtigte Produktionen: Es werden nur Produktionen gefördert, die einen Produktionsbeitrag von der Dienstabteilung Kultur oder von einer der Zürcher Ko-Produktionsinstitutionen erhalten haben.
- Wiederaufnahmezuschüsse können zusätzlich zu Gagenzuschüssen beantragt werden, wenn bei der Wiederaufnahme der letzte Spieltermin länger als ein halbes Jahr zurückliegt.
Für die Gesuchseingabe sind die vollständigen Kriterien in den Richtlinien (unten unter «Dokumente») zu beachten.
- Tourneeplan
- Spielstättenbestätigungen/Gastspielzusagen
- Medienspiegel
- Budget und Finanzierungsplan: Budgetvorlage (unten unter «Dokumente») benutzen
Reicht eine juristische Person ein Gesuch ein (z. B. Verein), müssen die Statuten und die Jahresrechnung eingereicht werden.
Ressort Tanz und Theater