Ressort: Bildende Kunst
Berechtigte: Nicht institutionelle, nicht kommerzielle Veranstalter*innen
Eingabefrist: 1. April
Beitragshöhe: Fr. 3000.– bis Fr. 30 000.–
- Professionalität: Die Dienstabteilung Kultur fördert ausschliesslich das professionelle kulturelle Schaffen in den Bereichen Darstellende Künste, Filmkultur, Literatur, Musik und Visuelle Künste.
 - Bezug zur Stadt Zürich: Das Gesuch muss einen Bezug zur Stadt Zürich haben.
 - Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
 - Sprache: Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren erfolgt auf Deutsch.
 - Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
 
Gesuchstellende müssen folgende spezifische Kriterien berücksichtigten:
- Bei interdisziplinär ausgerichteten Jahresprogrammen sollte der Kunstanteil klar ersichtlich sein und mindestens 50 Prozent betragen
 - DIe Kommission bei Kunstverkäufen soll 20 Prozent nicht überschreiten
 
Für die Gesuchseingabe sind die vollständigen Kriterien in den Richtlinien (unten unter «Dokumente») zu beachten.
- Projektdokumentation
 - Budget (Vorlage unten unter «Dokumente»)
 
Reicht eine juristische Person ein Gesuch ein (z. B. Verein), müssen die Statuten und die Jahresrechnung eingereicht werden.