Ressort: Tanz und Theater
Berechtigte: Etablierte Einzelpersonen oder Gruppen, die in Zürich leben oder arbeiten und über eine regelmässige Tourneetätigkeit sowie internationale Vernetzung verfügen
Eingabefrist: 1. März 2026, für den Zeitraum 2027 bis 2029
Beitragshöhe: Die Beiträge werden aufgrund der geplanten künstlerischen Vorhaben festgelegt. Es gibt keine fixe Beitragshöhe. Der städtische Beitrag ergibt sich aus dem Konzeptförderbeitrag und/oder den Beiträgen einer oder mehrerer Ko-Produktionsinstitutionen (Fabriktheater Rote Fabrik, Gessnerallee, Tanzhaus oder Theater Spektakel) oder einer anderweitig von der Stadt Zürich subventionierten Kulturinstitution und beträgt durchschnittlich über die Dauer der Vereinbarung von drei Jahren zusammen mit dem kantonalen Betrag Fr. 120 000 bis Fr. 150 000.– pro Jahr. Der kantonale Beitrag besteht entweder in einer bereits bestehenden mehrjährigen Förderung oder kann zusätzlich beantragt werden.
Stadt und Kanton Zürich arbeiten für dieses Förderinstrument eng zusammen. Die Gesuchseingabe erfolgt über die Fachstellen Kultur des Kantons.
Auf der Website der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich finden sich weitere Informationen zu den Förderkriterien und benötigten Unterlagen für die Eingabe.
Der Entscheid über eine KFV obliegt der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia auf Empfehlung von Stadt und Kanton Zürich.