Ressort: Bildende Kunst
Berechtigte: Einzelpersonen, Gruppen, Organisationen
Eingabefrist: 1. April und 1. Oktober
Beitragshöhe: Fr. 1000.– bis 5000.–
- Professionalität: Die Dienstabteilung Kultur fördert das professionelle kulturelle Schaffen in den Bereichen Darstellende Künste, Filmkultur, Literatur, Musik und Visuelle Künste. Darüber hinaus fördert sie auch bereichsübergreifende (interdisziplinäre), sowie künstlerische Projekte und Vorhaben, die einen künstlerischen Bereich mit einer weiteren Disziplin verbinden (transdisziplinär).
- Bezug zur Stadt Zürich: Das Gesuch muss einen Bezug zur Stadt Zürich haben.
- Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
- Sprache: Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren erfolgt auf Deutsch.
- Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Von einem Publikationskostenbeitrag ausgeschlossen sind:
- Blogs
- Individuelle Websites von Kunstschaffenden
- Zeitschriften/Serien
- Kunstwissenschaftliche Recherche- und Archivierungsprojekte
- Neuauflagen oder Nachdrucke
- Die Entwicklung von Konzepten
- Publikationskonzept: Zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe muss ein konkretes Publikationskonzept vorliegen.
- Digitale Formate: Es können auch experimentelle Projekte in digitalen Formaten gefördert werden, sofern der Vermittlungsanspruch eingelöst und eine allgemeine Zugänglichkeit/Distribution gewährleistet ist.
Für die Gesuchseingabe sind die vollständigen Kriterien in den Richtlinien (unten unter «Dokumente») zu beachten.
- Projektdokumentation
- Budget (Vorlage unten unter «Dokumente»)
Reicht eine juristische Person ein Gesuch ein (z. B. Verein), müssen die Statuten und die Jahresrechnung eingereicht werden.