Ressort: Jazz/Rock/Pop
Berechtigte: Organisationen, die in Zürich ansässig sind und mit Zürcher Musiker*innen zusammenarbeiten
Eingabefrist: 1. Februar / 1. Mai / 1. September / 1. November
Beitragshöhe: Fr. 1000.– bis Fr. 10 000.–
- Professionalität: Die Dienstabteilung Kultur fördert ausschliesslich das professionelle kulturelle Schaffen in den Bereichen Darstellende Künste, Filmkultur, Literatur, Musik und Visuelle Künste.
 - Bezug zur Stadt Zürich: Das Gesuch muss einen Bezug zur Stadt Zürich haben.
 - Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
 - Sprache: Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren erfolgt auf Deutsch.
 - Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
 
Es werden keine Beiträge ausgerichtet an:
- Projekte von Laien-, Kinder- und Jugendensembles
 - Projekte im Zusammenhang mit Benefizveranstaltungen, Wettbewerben, Kongressen, Symposien
 - Projekte mit diskriminierendem Inhalt
 
- Ausstrahlung: Gefördert werden Projekte, die eine Ausstrahlung auf weitere Bereiche des lokalen Schaffens haben, wie z.B. die Stärkung professioneller Vernetzung, künstlerisches Mentoring, Diskursformate, Know-How-Transfer.
 
Für die Gesuchseingabe sind die vollständigen Kriterien in den Richtlinien (unten unter «Dokumente») zu beachten.
- Links zu Acts und Veranstalter*innen: Website, Social media, Youtube
 - Weitere Dokumente, die das Gesuch betreffen: u.a. Verträge, Rider, Flyer
 - Budget und Finanzierungsplan (Vorlage unten unter «Dokumente»)
 
Reicht eine juristische Person ein Gesuch ein (z. B. Verein), müssen die Statuten und die Jahresrechnung eingereicht werden.