Ressort: Bildende Kunst
Berechtigte: Einzelpersonen oder Gruppen, die ihren Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Stadt Zürich haben (Stichdatum: 1. Januar des Vorjahrs)
Eingabefrist: 1. Februar
Beitragshöhe: Fr. 10 000.– bis Fr. 18 000.–
- Professionalität: Die Dienstabteilung Kultur fördert ausschliesslich das professionelle kulturelle Schaffen in den Bereichen Darstellende Künste, Filmkultur, Literatur, Musik und Visuelle Künste.
- Bezug zur Stadt Zürich: Das Gesuch muss einen Bezug zur Stadt Zürich haben.
- Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
- Sprache: Das Gesuch und die notwendigen Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Das Gesuchsverfahren erfolgt auf Deutsch.
- Vollständig und fristgerecht: Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Das Werkstipendium kann maximal dreimal an dieselbe Person bzw. Gruppe ausgerichtet werden.
Künstler*innen, die im Vorjahr ein Stipendium von der Dienstabteilung Kultur erhalten haben, sind im Folgejahr von einer Teilnahme ausgeschlossen.
Es ist nicht möglich, sich im gleichen Jahr für ein Werkstipendium, ein Auslandatelier-Stipendium, ein Atelierstipendium F+F oder einen Arbeitsbeitrag zu bewerben.
- Berechtigte: Bei Künstler*innen Duos muss mindestens ein Mitglied den Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Zürich haben. Bei Gruppen mindestens die Hälfte der Mitglieder.
Teilnehmende, die die zweite Jurierungsrunde erreichen, verpflichten sich zu Folgendem:
- Neuere Arbeit: Für die zweite Jurierungsrunde ist eine Arbeit neueren Datums einzureichen.
- Portfolio veröffentlichen: Das für die erste Jurierungsrunde eingereichte Portfolio wird zur öffentlichen Einsichtnahme im Zusammenhang mit der Stipendienausstellung zur Verfügung gestellt.
- Beitragshöhe: Teilnehmende, die die zweite Jurierungsrunde erreichen, erhalten zusätzlich einen Beitrag an die Produktion.
Für die Gesuchseingabe sind die vollständigen Kriterien in den Richtlinien (unten unter «Dokumente») zu beachten.
- Wohnsitzbestätigung: Schriftenempfangsschein, Meldebestätigung
- Portfolio (eine PDF-Datei, max. 20 Seiten, max. 9 MB): Arbeiten der letzten 3 Jahre
- Links zu allfälligen Video- und/oder Audioarbeiten
- Skizze: Beschreibung der Arbeit, die gegebenenfalls in der Stipendienausstellung (2. Runde) gezeigt werden kann
- Künstlerische Biografie
Für Einzelpersonen, die von der Stadt Zürich einen Förderbeitrag ab 10 000 Franken erhalten und hierfür einen Beitrag von 6 Prozent in die gebundene Vorsorge einzahlen wollen, leistet die Stadt Zürich denselben Beitrag an die berufliche Vorsorge. Benötigte Dokumente bei der Gesuchseingabe:
- Einzahlungsschein der Vorsorgeeinrichtung
- Bestätigungsschreiben über möglichen Einkaufsbetrag
Die Gesuche werden von einer Jury, bestehend aus Mitgliedern der Fachkommission Bildende Kunst sowie jährlich wechselnden Gastjuror*innen, in einem zweistufigen Verfahren beurteilt.
Informationen für alle Eingeladenen in die 2. Runde
Ausstellung Kunststipendien 2026 im Helmhaus Zürich:
- Informationsveranstaltung: 26. März 2026, 17-18 Uhr
- Werkabgabe: 22. oder 23. Juni 2026
- Vernissage und Preisverleihung: 10. Juli 2026
- Ausstellung: 11. Juli 2026 bis 13. September 2026
- Abbau: 13. und 14. September 2026
Stipendienjury 2026
Mitglieder der Fachkommission Bildende Kunst
- Max Glauner, Autor, Publizist, Kulturjournalist und Dozent
- Daniela Keiser, Künstlerin
- Esther Kempf, Künstlerin
Gastjuror*innen
- Sylvain Menétrey, Kurator, Herausgeber, Autor, Dozent
- Geraldine Tedder, Direktorin Kunsthalle Winterthur