Die soziale Nachhaltigkeit ist ein wichtiges strategisches Ziel des Kulturleitbilds 2024–2027. Die Vergabe von einmaligen Beiträgen im Rahmen der Projektförderung ist bestrebt, dass angemessene Entschädigungen gezahlt werden können und somit «in sämtlichen geförderten Projekten für Kulturschaffende mindestens die von den Berufsverbänden empfohlenen Gagen und Honorare vorgesehen sind und effektiv bezahlt werden».
Für die Erreichung dieses ambitionierten Ziels ist der Freie Kredit auf die Kulturleitbildperiode gezielt um 600 000 Franken erhöht worden und die Stadt Zürich wird sich in den nächsten Jahren Schritt für Schritt diesem Ziel annähern.
In den Ressorts Klassische/Neue Musik sowie Tanz und Theater sind das Bewusstsein in der Szene und die Sprechpraxis in der Förderung fortgeschritten. Die Aufstockung der Fördermittel soll die empfohlenen Mindestentschädigungen der Berufsverbände ermöglichen. Deshalb wird in diesen Ressorts erwartet, dass die Budgets bei der Gesucheingabe die Empfehlungen berücksichtigen. Zudem wird im Abschlussbericht eine Eigendeklaration bezüglich der Arbeitsbedingungen abgefragt.
In den anderen Ressorts ist die angemessene Entschädigung der Kulturschaffenden in der Szene und im Förderungsprozess wenig systematisch integriert und eine Finanzierung auch mit den aufgestockten Fördermitteln nicht gesichert. Trotzdem sollen im Ressort Jazz/Rock/Pop bei den Tourneebeiträgen die Budgets mit einem Ansatz von 500 Franken für alle Musikschaffende pro Konzert eingegeben werden können.