Parkplätze können dann reserviert werden, wenn der Platzbedarf für Fahrzeuge oder Material an dieser Stelle zwingend notwendig ist, weil sonst auszuführende Arbeiten nicht anderweitig erledigt werden könnten oder sich erheblich erschweren würden. Die Parkfelder können in diesen Fällen maximal für 14 Tage reserviert werden. Für einen längeren Bedarf oder aus einem anderen Grund ist bei der Verwaltungspolizei ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
Für Parkflächen der Blauen Zone benötigen wir eine Vorlaufzeit von mindestens sieben Arbeitstagen. Für Parkfelder der Weissen Zone eine Vorlaufzeit von mindestens drei Arbeitstagen.