Gewalt ist ein ernstes und weit verbreitetes Problem, das in verschiedenen Formen und Kontexten auftritt – sei es in der Familie, in Beziehungen oder anderen Zusammenhängen. Sie hinterlässt tiefe Spuren und betrifft nicht nur die unmittelbaren Opfer, sondern das gesamte soziale Gefüge.
Bedrohungsmanagement zielt darauf ab, schwere Gewalttaten zu verhindern. Schwere zielgerichtete Gewalt ist in der Regel die letzte Eskalationsstufe einer sich über einen längeren Zeitraum anbahnenden Krise, in deren Verlauf in den meisten Fällen Warnsignale erkennbar gewesen wären.
Das polizeiliche Bedrohungsmanagement umfasst zum einen das Erkennen von Warnsignalen, die auf eine mögliche schwere Gewalttat hindeuten (Analyse) und zum anderen ein deeskalierendes Fallmanagement, das dieses Risiko eindämmt (Management).
Die kompetente Beratung über das weitere Vorgehen (z. B. deeskalierende Massnahmen) von Behörden, Institutionen sowie Privatpersonen bei entsprechenden Bedrohungs- bzw. Gefährdungslagen rundet das Tätigkeitsfeld des Bedrohungsmanagements ab.
Eine Beratung durch die Fachgruppe Bedrohungsmanagement erfolgt im Idealfall auf der Grundlage einer anonymen Fallschilderung. Zu diesem Zweck werden der Polizei bzw. dem Bedrohungsmanagement die Personalien der potenziell gefährdenden Person nach Möglichkeit nicht bekannt gegeben. Damit wird sichergestellt, dass die Handlungshoheit zunächst bei der um Beratung ersuchenden Person/Stelle verbleibt.