Gewalt im Arbeitsumfeld bezeichnet alle Formen von Verhalten, durch die Beschäftigte im Zusammenhang mit ihrer Arbeit körperlich, psychisch oder emotional geschädigt, bedroht, eingeschüchtert oder herabgewürdigt werden. Sie kann einmalig oder wiederholt, offen oder subtil auftreten und sowohl von außenstehenden Personen (z. B. Kund*innen, Patient*innen) als auch innerhalb der Organisation (Kolleg*innen, Vorgesetzte, Untergebene) ausgehen.
Dabei geht es nicht nur um körperliche Übergriffe, sondern auch um psychische Gewalt, die oft weniger sichtbar, aber ebenso belastend ist.
Bei Vorfällen
In einem Notfall wählen Sie die 117.
Physische Gewalt
Direkte körperliche Übergriffe oder Androhungen davon.
Beispiele:
- Schlagen, stossen, treten
- Bewerfen mit Gegenständen
- Festhalten oder Einsperren
Psychische bzw. verbale Gewalt
Verhaltensweisen, die die Würde, das Selbstwertgefühl oder die psychische Gesundheit verletzen.
Beispiele:
- Beleidigungen, Beschimpfungen, Demütigungen
- Anschreien oder Drohungen
- Abwertende Kommentare oder ständige Kritik ohne sachliche Grundlage
Mobbing
Systematische, wiederholte psychische Gewalt über einen längeren Zeitraum.
Beispiele:
- Soziale Ausgrenzung oder ignorieren
- Gerüchte verbreiten
- Entzug von Informationen oder Arbeitsmitteln
Sexuelle Belästigung
Unerwünschte sexuelle Annäherungen oder sexuell konnotiertes Verhalten.
Beispiele:
- Anzügliche Bemerkungen oder Witze
- Unerwünschte Berührungen
- Aufdringliche Blicke oder Gesten
Infrage kommt Jede und Jeder, der im Betrieb arbeitet oder als Kunde/Aussenstehender in Kontakt mit diesem kommt.
Beispielsweise
- Kolleg*innen
- Vorgesetzte
- Untergebene
- Externe Personen wie Kund*innen, Klient*innen, Patient*innen
Folgen von Gewalt im Arbeitsumfeld
- Psychische Belastungen (Stress, Angst, Depression, Burnout)
- Körperliche Beschwerden
- Leistungsabfall und Absenzen
- Kündigungen und hohe Fluktuation
- Negatives Arbeitsklima
Beim Raub oder Überfall erzwingt die Täterschaft mit Gewalt die Herausgabe von Geld oder Wertgegenständen. Verhalten Sie sich gegenüber der Täterschaft kooperativ. Mutige oder unüberlegte Handlungen sind zu vermeiden.
Vorsichtsmassnahmen im Geschäftsumfeld
- Keine Informationen über geschäftsinterne Abläufe an Drittpersonen geben.
- Besondere Vorsicht bei der Geschäftsöffnung, während der Mittagszeit und vor Ladenschluss walten lassen.
- Verdächtige Personen der Polizei über die Notrufnummer 117 melden.
- Nebeneingänge immer abschliessen.
- Grössere Geldbeträge fortlaufend aus der Kasse nehmen und an einem sicheren Ort aufbewahren.
- Die Kasse erst nach Ladenschluss und in ver-schlossenen, nicht einsehbaren Räumen abrechnen.
- Videoüberwachungskameras und Alarmanlagen können sinnvoll sein.
Verhaltensgrundsätze während eines Raubs
- Ruhe bewahren.
- Unüberlegte Handlungen vermeiden.
- Keine Gegenwehr leisten und sich gegenüber der Täterschaft kooperativ verhalten.
- Der Täterschaft zu verstehen geben, dass ihre Forderungen erfüllt werden.
- Hände für die Täterschaft immer gut sichtbar halten.
- Hektische Bewegungen unterlassen.
- Sich Auffälligkeiten der Täterschaft merken.
Personenbeschreibung
Prägen Sie sich markante oder unveränderbare Merkmale der Täterschaft ein. Dabei kann es helfen, sich Merkmale von unten nach oben zu merken, wie beispielsweise
- Schuhe
- Kleider
- Grösse und Statur
- Haltung, Gang
- Art der Bewaffnung
- Haut- und Haarfarbe
- Muttermale, Narben
- Piercings, Tätowierungen
- Mitgeführte Gegenstände
- Sprache, Akzent
- Ungefähres Alter
Bei einer Bombendrohung, bei Bombenverdacht oder Bombenalarm ist ein ruhiges und überlegtes Vorgehen das Wichtigste.
Verhalten bei telefonischer Bombendrohung
- Aufmerksam zuhören, Ruhe bewahren.
- Aufzeichnungsgerät einschalten (Tonband, Mobil-telefon usw.) oder Gespräch wortgetreu notieren.
- Genaue Zeit des Anrufes notieren.
- Durch gezielte Fragen möglichst viele Informationen gewinnen:
- Wo liegt die Bombe?
- Wie sieht sie aus?
- Wann geht sie los?
- Auf Hintergrundgeräusche achten (Musik,
Verkehrslärm usw.). - Stimme des Anrufers beachten: Geschlecht, Stimmlage, Akzent, Dialekt usw.
- Sofort zuständige Stelle im eigenen Betrieb
- informieren.
- Bombendrohung sofort zusammen mit den
detaillierten Angaben der Polizei melden: Telefon 117
Verhalten bei schriftlicher Bombendrohung
- Fingerabdrücke auf Brief und Umschlag vermeiden.
- Verdächtiges Schriftstück sofort in Papiermappe (kein Kunststoff) oder Ähnliches legen.
- Sofort zuständige Stelle im eigenen Betrieb informieren.
- Polizei verständigen und Original übergeben.
Verhalten beim Überbringen verdächtiger Gegenstände durch einen Boten
- Boten sich ausweisen lassen, eventuell beim
Auftraggeber nachfragen. - Gegebenenfalls Annahme verweigern (beobachten, ob der Bote den Gegenstand wieder mitnimmt oder in der Nähe deponiert).
- Falls Verdacht begründet, Polizei verständigen.
Verhalten beim Erhalt von verdächtigen Postsendungen
Intakte Postsendung
- An Sendung nichts verändern.
- Rückfrage beim Absender (Verdacht wird dadurch sehr oft entkräftet).
- Sofort zuständige Stelle im eigenen Betrieb informieren.
- Polizei benachrichtigen.
Teils geöffneter/beschädigter Postsendung
- Keine weiteren Veränderungen oder Umlagerungen vornehmen.
- Absenderverhältnisse abklären, Rückfrage beim Absender.
- Sofort zuständige Stelle im eigenen Betrieb informieren.
- Umgebung evakuieren.
- Sofort Polizei verständigen.