Mit einem Pumpfoil auf dem Zürichsee unterwegs zu sein, gehört mittlerweile zu den Freizeitaktivitäten vieler Zürcher*innen. Jedoch kennen viele die geltenden Vorschriften nicht und sind sich der miteinhergehenden Gefahren auf dem See sowie auf den Fliessgewässern nicht bewusst. Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.
- Pumpfoils werden als wettkampftaugliche Wassersportgeräte eingestuft und gelten als Schiffe.
Binnenschifffahrtsverordnung BSV: Art. 2 Buchstabe a Ziff. 1 - Pumpfoil-Bretter können nicht immatrikuliert werden, bzw. sie benötigen kein amtliches Kennzeichen. Sie müssen Ihr Pumpfoil-Brett mit dem Namen und der Adresse (und vorteilshalber noch einer Mobiltelefonnummer) von Eigentümer*in oder Halter*in gut sichtbar beschriften. Somit können Polizei und Rettungsdienste schneller in Erfahrung bringen, ob zu einem aufgefundenen Pumpfoil-Brett Personen vermisst werden.
BSV: Art. 16 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3 - Ausserhalb der äusseren Uferzone (300 m) und auf Fliessgewässern (Flüssen) muss ein Rettungsmittel (z. B. eine Rettungsweste) mit einem Minimalauftrieb von 50 Newton mitgeführt werden. Wir empfehlen, die Schwimmhilfe immer zu tragen.
BSV: Art. 134a - Mit einem Pumpfoil haben Sie keinen Vortritt gegenüber Kursschiffen, Güterschiffen, Schiffen der Berufsfischerei, Segelschiffen, Ruder-/Paddelbooten und Motorschiffen.
BSV: Art. 44 Abs. 1, Art. 43 - Kursschiff-Anlegestellen, Hafeneinfahrten, Bojenfelder sowie Fahrwege der Kursschiffe sind freizuhalten. Zu Schwimmenden ist genug Abstand zu halten.
- Es ist verboten, mit gelben Bojen markierte Sperrflächen (z. B. Badeanlagen, Tauchzone WZT, archäologische Schutzzonen oder Naturschutzgebiete) zu befahren.
BSV: Art. 37 Abs. 1, Art. 53 Abs. 3, Art. 36 inkl. Anhang 4 - Sie sind verpflichtet, bei schlechter Sicht (z. B. Nebel, Dämmerung, Nacht) ein weisses, gut sichtbares, eingeschaltetes Rundumlicht als Beleuchtung mitzuführen. Nur so sind Sie für andere Wassersportler*innen und Verkehrsteilnehmende auf dem Wasser sichtbar.
BSV: Art. 25 Abs. 1 - Achten Sie bei zweifelhaftem Wetter auf die orangen Blinkleuchten entlang dem Seeufer.
BSV: Art. 40 Abs. 1 und Abs. 2 - Die Starkwindwarnung (orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 40 Mal aufleuchtet) macht auf die Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen von 25–33 Knoten (ca. 46–61 km/h) aufmerksam. Es wird empfohlen, die Ufernähe aufzusuchen.
- Die Sturmwarnung (orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 90 Mal aufleuchtet) macht auf die Gefahr des Aufkommens von Winden mit Böenspitzen von über 33 Knoten (ca. 61 km/h) aufmerksam. Es wird empfohlen, das Wasser sofort zu verlassen.
- Die Verwendung von e-Foils oder motorisierten Surfbrettern ist in der Schweiz verboten.
BSV: Art. 16 Abs. 2, Art. 121 Abs. 5
- Teilabschnitt Quaibrücke bis Münsterbrücke:
Wir empfehlen, diesen Bereich der Limmat infolge grosser Dichte an Motorbooten nicht mit dem Pumpfoil zu befahren. Das Schwimmen in diesem Teilbereich ist verboten. - Teilabschnitt Münsterbrücke bis Bad Oberer Letten (obere Limmat):
Das Befahren der Limmat mit jeglichen Arten von Schiffen (inkl. Pumpfoil) ist verboten. Ausnahmen gelten nur für die Limmatschifffahrt (Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft ZSG) und Schiffe mit Bewilligung der Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich. Das Schwimmen in diesem Teilabschnitt ist verboten. - Teilabschnitt Bad Oberer Letten und Bad Unterer Letten:
Das zu den beiden Badeanlagen gehörende Flussgebiet darf mit Pumpfoils und Booten während den Badeanlagen-Öffnungszeiten nicht befahren werden.
Badeordnung der öffentlichen Badeanlagen der Stadt Zürich: Pkt. 10 - Teilabschnitt Wipkingerpark bis zum Höngger Wehr (untere Limmat):
In diesem Teilabschnitt ist die Benutzung eines Pumpfoils erlaubt, aber nicht empfohlen. - Höngger Wehr: Achtung, Lebensgefahr!
Die Ausstiegsstellen vor dem Höngger Wehr befinden sich auf der linken Seite. Die Sperrzone ist ab ca. 270 Metern oberhalb des Wehrs bis zur unteren Ausstiegsstelle mit gelben Bojen signalisiert.
Der Wiedereinstieg unterhalb des Wehrs ist ausgeschildert.
Tipps:
- vorher abklären, wo sich am Fluss die Ein- und Ausstiegstellen befinden
- an den Schutz vor Hitze oder Kälte denken
- Halten Sie Abstand zu Brückenpfeilern oder Hindernissen.