Die Einfachhallen können während den ausserschulischen Betriebszeiten (Montag bis Freitag 18 bis 22 Uhr, Samstag und Sonntag 8 bis 17 Uhr) gemietet werden. Es kann nach freien Terminen oder nach einer bestimmten Halle gesucht werden.
Für Reservationsanfragen während den schulischen Betriebszeiten (Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr) sind die Kreisschulbehörden zuständig.
Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Stadt Zürich erhalten für nichtkommerzielle Nutzungen eine Ermässigung von 70 % auf den Volltarif. Zürcher Vereine, die die Voraussetzungen der Gebührenordnung erfüllen, erhalten eine Ermässigung von 90 % auf den Volltarif. Auswärtige Organisationen sowie Gesuchstellende ohne Wohnsitz oder Sitz in der Stadt Zürich bezahlen grundsätzlich den Volltarif. Gebührenbefreit sind unter anderem Jugendsport (angeleitete Trainings von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 20. Altersjahr in organisierten Gruppen) sowie Altersturnen.