Die Einfachhallen können während den ausserschulischen Betriebszeiten (Montag bis Freitag 18 bis 22 Uhr, Samstag und Sonntag 8 bis 17 Uhr) gemietet werden. Es kann nach freien Terminen oder nach einer bestimmten Halle gesucht werden.
Für Reservationsanfragen während den schulischen Betriebszeiten (Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr) sind die Kreisschulbehörden zuständig.
Alle Stadt Zürcher Bewohner*innen erhalten auf die Anmietung von Sporthallen 70% Ermässigung auf den Volltarif. Vereine mit Sitz in der Stadt Zürich, welche nach Art. 60 ff. ZGB organisiert sind, erhalten eine Ermässigung von 90%. Den vollen Tarif zahlen Gesuchstellende ausserhalb der Stadt Zürich und Organisationen, welche einen kommerziellen Zweck verfolgen.