Foto- und Filmaufnahmen sind sowohl während als auch nach dem Badbetrieb bewilligungspflichtig.
In einzelnen Sommerbädern sowie den Hallenbädern und Schulschwimmanlagen kann für Vereinstraining, Kurse und Schwimmunterricht Wasserfläche gemietet werden.
- Es besteht die Möglichkeit von Dauerbelegungen (regelmässig) oder Einzelbelegungen (einmalig).
- Die Schulschwimmanlagen sind während den Schulferien und an Feiertagen geschlossen. Für die Nutzung während dieser Zeit ist – maximal drei Monate im Voraus – zusätzlich ein Gesuch einzureichen.
- Weiterführende Informationen finden sich unter «Auflagen und Gebühren» bei den Konditionen.
- Für eine definitive Buchung ist das Gesuch «Wasserfläche Hallenbad», «Wasserfläche Sommerbad» oder «Wasserfläche Schulschwimmanlage» einzureichen.
Hallenbad Bläsi
Hallenbad Bungertwies
Hallenbad City
Hallenbad Leimbach
Hallenbad Oerlikon
Wärmebad Käferberg
Gebühren für Wasserflächen können telefonisch oder über das untenstehende Kontaktformular erfragt werden.
Bei Bewilligungen werden zusätzlich zur Benutzungsgebühr und allfälligen zusätzlichen Kosten folgende Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Für Saison-, Semester- und Jahresbewilligungen gilt die erste reservierte Belegung als Stichtag.
- Es sind keine Behindertentoiletten verfügbar.