Eine finanzielle Unterstützung ist möglich, wenn:
- die Sportveranstaltung in der Stadt Zürich stattfindet
- die Sportversanstaltung nicht in erster Linie einem kommerziellen Zweck dient
Veranstaltung im öffentlichen Raum
- Veranstaltungen im öffentlichen Raum benötigen eine Bewilligung. Dafür ist das Büro für Veranstaltungen zuständig.
- Kontaktieren Sie vorab den Fachbereich Sportveranstaltungen des Sportamts: sportveranstaltungen@zuerich.ch
Veranstaltung auf einer Sport- oder Badeanlage
Für eine Veranstaltung auf einer Sport- oder Badeanlage des Sportamts benötigen Sie eine Bewilligung des Sportamts.
Bewilligung für eine Sport- oder Badeanlage
Welche Unterstützung ist möglich?
Wenn das Sportamt Ihr Gesuch positiv beurteilt, kann es Sie mit folgenden Leistungen unterstützen.
Sportförderungsbeitrag
Das Sportamt kann einen Sportförderungsbeitrag ausrichten. Der Beitrag gilt als Subvention und versteht sich inklusive einer allfälligen Mehrwertsteuer.
Infrastruktur und Kontakte
Das Sportamt kann:
- die Nutzung geeigneter städtischer Sporthallen als Trainingshallen ermöglichen
- Sie bei der Suche nach weiteren städtischen Räumen unterstützen, beispielsweise nach Sitzungs- oder Konferenzräumen
- Kontakte zu anderen städtischen Dienstabteilungen herstellen, beispielsweise für die Nutzung des öffentlichen Grunds, Beflaggung sowie Verkehrs- oder Polizeileistungen
Für die Nutzung städtischer Räume gelten die jeweiligen Gebührenordnungen oder Gebührenreglemente.
Leistungen anderer städtischer Dienstabteilungen vereinbaren Sie direkt mit der jeweiligen Stelle. Sie bezahlen diese Leistungen nach den geltenden Ansätzen und melden sie dem Sportamt.
Werbung für die Veranstaltung
Das Sportamt bietet folgende Werbemöglichkeiten:
- Eintrag in der Sportagenda
- Beitrag im Newsletter des Sportamts mit Foto und einer möglichen Verlosung von Tickets oder Startplätzen
- Plakate im Format A4 und im Hochformat auf rund 220 Infotafeln des Sportamts
- Sport-Tipp-Inserat im Tagblatt der Stadt Zürich für 70 Franken
- Information der Lehrpersonen bei Veranstaltungen für Schüler*innen
Welche Gegenleistungen und Vorgaben gelten?
Wenn das Sportamt Ihre Veranstaltung unterstützt, gelten folgende Vorgaben:
- Führen Sie das Sportamt mit der Bezeichnung «Sportamt der Stadt Zürich» oder mit dem Sportamt-Logo als Partner der Veranstaltung auf.
- Verwenden Sie das Sportamt-Logo in Ihren Publikationen und auf der Website der Veranstaltung. Dazu gehören beispielsweise Newsletter, Programme, Flyer und Plakate.
- Verlinken Sie das Logo auf der Website der Veranstaltung mit der Website des Sportamts.
- Das Sportamt kann im Programmheft ein Image-Inserat platzieren und an der Veranstaltung mit Werbebanden präsent sein.
- Stellen Sie dem Sportamt eine angemessene Anzahl Tickets oder Startplätze kostenlos zur Verfügung.
- Verwenden Sie den Beitrag nur für den im Gesuch angegebenen Zweck. Bei Nichteinhaltung kann der Beitrag gekürzt, gestrichen oder zurückgefordert werden.
- Verwenden Sie einen allfälligen Gewinn für eine Veranstaltung im Folgejahr oder für den Jugend- oder Breitensport.
Bereiten Sie für das Gesuch Angaben zu den Teilnehmenden, zum Budget und zur Suchtmittelprävention vor.
Angaben zu den Teilnehmenden
Geben Sie Folgendes an:
- Reichweite: Quartier oder Stadtkreis, Stadt, Kanton, Schweiz, International
- Sportsegment: Jugendsport, Breitensport, Spitzensport Amateur- oder Profi-Spitzensport, Behindertensport oder Alterssport
- Anzahl, Geschlecht und Altersgruppe der Teilnehmenden
Angaben zum Budget
Angaben zum Veranstaltungsbudget sind für die Beurteilung des Geuschs zwingend erforderlich. Reichen Sie Folgendes ein:
- vollständige Aufstellung aller Ausgaben und Einnahmen in Schweizer Franken nach dem Bruttoprinzip, inklusive Sachleistungen
- Aufstellung aller Stellen und Sponsoren, bei denen Sie Unterstützung beantragt haben, beispielsweise Sportverbände, kantonales Sportamt, kantonaler Sportfonds, Bundesamt für Sport oder Swiss Olympic
Angaben zur Suchtmittelprävention
Geben Sie an, welche Massnahmen Sie zur Alkohol- und Tabakprävention umsetzen.
Cool and clean unterstützt Sie mit kostenlosem Präventions- und Ausleihmaterial.
Prüfen Sie auch, ob Sie neben den gesetzlichen Vorgaben weitere Massnahmen aus der «cool and clean»-Checkliste umsetzen.
Sie können das Gesuch jederzeit einreichen. Reichen Sie es möglichst früh vor der Veranstaltung ein.
Ein Unterstützungsentscheid kann innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung angefochten werden.
Sie können das Gesuch nur online einreichen.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Das Sportamt prüft Ihr Gesuch und kommt für zusätzliche Informationen bei Bedarf auf Sie zu.
Nach Prüfung des Gesuchs wird der Unterstützungsentscheid durch das Sportamt kommuniziert.