An einem lauen Sommerabend bis 2 Uhr früh auf der Restaurantterrasse sitzenbleiben – das ist in Zürich möglich. Möchten Sie das Ihren Gästen anbieten? Sie finden hier alle notwendigen Informationen zu Mediterranen Nächten.
Das Gesuch zur Durchführung Mediterraner Nächte muss jeweils bis zum 30. April des betreffenden Jahres gestellt werden (gemäss Art. 15b Abs. 1 der städtischen Vorschriften zum Gastgewerbegesetz, AS 935.100).
Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt und nicht beantwortet.
Das Gastgewerbereglement GGR AS 935.100 regelt die Voraussetzung und Bedingungen für die Mediterranen Nächte ). Patentinhaber*innen können während der Sommerschulferien von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag die Schliessungsstunde für ihren Betrieb inklusive Boulevardcafés und Gartenwirtschaften bis maximal 2.00 Uhr hinausschieben, wenn der Betrieb über bestehende Boulevardcafés oder Gartenwirtschaften verfügt.
Folgende Bedingungen müssen eingehalten werden:
- Der Betrieb verfügt über bestehende Boulevardcafés oder Gartenwirtschaften;
- Die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III ist eingehalten; der Betrieb liegt ausserhalb von Innenhofseiten;
- Die Erreichbarkeit der Patentinhabenden für Behörden und Anwohnerschaft ist gewährleistet;
- Im Betrieb wurden während der letzten fünf Jahre keine Störungen der öffentlichen Ordnung festgestellt;
- Die Patentinhabenden wirken an weiteren Lärmschutzmassnahmen mit. Die Erreichbarkeit im Fall von Lärmklagen ist über eine allgemeine Hotline gewährleistet.
Allgemeine Hotline im Falle von Lärmklagen während den mediterranen Nächten
Tel. 078 259 79 10
Im Freien nicht zulässig sind:
- Lautsprecher
- Live-Musik
- anderweitiges Unterhaltungsprogramm
- Flächenerweiterungen
- Infrastrukturerweiterungen
Das Meldeformular wird jeweils jährlich am 30. Januar des laufenden Kalenderjahres aufgeschaltet. Das aktuelle Formular muss bis spätestens am 30. April vor den jeweiligen Sommerferien beim Kommissariat Verwaltungspolizei, Fachbereich Bewilligung Gastro, eingereicht werden.
Ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme gegeben sind, wird den Gesuchstellenden bis zum 30. Mai desselben Jahres mitgeteilt. Die Liste mit Betrieben, die zur Durchführung der Mediterranen Nächte berechtigt sind, wird am 30. Juni vor den jeweiligen Sommerferien auf dieser Webseite veröffentlicht.
Zwischen Ablauf Anmeldefrist und dem 30. Januar ist das Formular online nicht verfügbar.