Besondere Gastwirtschaften sind zum Beispiel Take Aways, Vereinslokale, Ausgabestellen, Nebenwirtschaften und aussenliegende Nebenwirtschaften. Diese unterliegen einem speziellen bau- und patentrechtlichen Bewilligungsverfahren. Sie müssen, wie die übrigen Gastwirtschaften, behördlich abgenommen werden.
In Bezug auf die Öffnungszeiten gelten teilweise unterschiedliche Regelungen. Diese werden z.B. durch das Eidgenössische Arbeitsgesetz (ArG), das Kantonale Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz (RLG) usw. geregelt.
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